
Die Korean Institute of Electrical Engineers, die Korea Society of New and Renewable Energy und die Korean Nuclear Society. Die drei Fachgesellschaften, die in der heimischen Energiedebatte der vergangenen gut zehn Jahre als Vertreter unterschiedlicher Lager galten, haben vor der Aufstellung des 12. Grundplans für Stromangebot und -nachfrage gemeinsam eine Politikempfehlung unterzeichnet. Die Veröffentlichung erfolgte zu Beginn dieser Woche.
Die erste Prämisse des Papiers ist knapp. Kernkraft und erneuerbare Energien sind zwei Säulen, die gemeinsam ausgebaut werden müssen.
Die drei Fachgesellschaften bestimmen die Aufgabe des heimischen Stromsektors als „Energie-Trilemma". Stärkung der Energiesicherheit, Verwirklichung der Klimaneutralität, Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Die Einschätzung, dass sich mit einem Vorgehen, das davon nur zwei auswählt, keines davon erreichen lässt, wurde zum Ausgangspunkt der gemeinsamen Veröffentlichung.
Was die Empfehlung fordert, ist eine Methodik. Verlangt wird, den Strommix auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Modellierung zu bilden, die Versorgungseigenschaften, Wirtschaftlichkeit und Netzstabilität umfassend berücksichtigt. Der Anteil einer bestimmten Stromquelle soll nicht durch eine politische Erklärung bestimmt werden, sondern durch die Prüfung, ob das Netz es tatsächlich trägt.
Die in der Empfehlung genannten Zahlen zeigen, welche Größenordnung der Umsetzung diese Methodik verlangt. Nach Analysen aus der Wissenschaft sind für einen Kernkraftanteil von 35 Prozent im Jahr 2050 20 neue große Kernkraftwerke und 12 SMR nötig. Um den Anteil auf 50 Prozent anzuheben, braucht es 34 große Kernkraftwerke und 20 SMR. Die drei Fachgesellschaften forderten, Pläne für zusätzliche 2-4 große Kernkraftwerke und 2-4 SMR mit Betriebsbeginn 2039-2040 in den 12. Stromplan aufzunehmen.
Die Forderungen an die Seite der erneuerbaren Energien sind ebenso konkret wie die an die Kernkraftseite. Die Empfehlung rät, die zusätzlichen Systemkosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien wie Profilkosten, Ausgleichskosten, Netzkosten und Flexibilitätskosten in die Wirtschaftlichkeitsbewertung einzubeziehen. Zugleich fordert sie, auch ein Vergütungssystem für den ökologischen und gemeinwohlbezogenen Wert der erneuerbaren Energien aufzubauen.

Die Vorschläge zum Netzbereich sind konkret. Als vorrangige Aufgabe wird der Bau einer „Energieautobahn" auf HVDC-Basis vorgestellt, die die Offshore-Windparks an der West- und der Südküste verbindet, und große Offshore-Wind-Cluster sowie gemeinsame Anschluss-Hubs sollten nach Ansicht der Fachgesellschaften unter staatlicher Führung entstehen. Enthalten ist auch die Forderung, den für die Erreichung des NDC nötigen Netzausbauplan im Stromplan festzuschreiben.
Im Bereich der Speicherung wird nach Zeitachsen unterschieden. Kurzfristig soll das Netz mit batteriebasierten ESS stabilisiert werden, langfristig sollen batterielose Techniken wie Pumpspeicher und die Speicherung von sauberem Wasserstoff schrittweise ausgeweitet werden. Der Regierung wird vorgeschlagen, ESS als staatliche kohlenstofffreie Energieinfrastruktur zu verstehen und Finanzhilfen, politische Finanzierung und Steuervergünstigungen auszubauen sowie die Regelungen so zu ändern, dass ESS als Ressource für virtuelle Übertragungsleitungen (VPL) genutzt werden können.
Auch die Bereiche, die sich schwer elektrifizieren lassen, bleiben nicht ausgespart. Für Industriezweige wie Stahl, Petrochemie und Zement, in denen die Elektrifizierung schwierig ist, sei ein eigener Fahrplan zur Klimaneutralität mit sauberem Wasserstoff und CCUS nötig. Auffällig ist auch, dass jedes Lager die Schwächen der eigenen Stromquelle selbst benennt. Für die Kernkraft werden die Sicherung der Lastfolgefähigkeit sowie Standort- und Großübertragungsfragen als Aufgaben genannt, für die erneuerbaren Energien die Versorgungsstabilisierung auf Basis heimischer Technik und die Sicherung eines industriellen Ökosystems.
Eine Empfehlung bleibt freilich eine Empfehlung. Es gibt keine Garantie, dass der von den drei Fachgesellschaften geforderte Umfang neuer Kernkraftwerke oder der Netzinvestitionsplan unverändert in den 12. Stromplan aufgenommen wird. Auch ob sich die Kernkraftanteile von 35 und 50 Prozent auf die Strommenge oder auf die installierte Leistung beziehen, ist im Papier nicht angegeben und bleibt damit ein Punkt, der in der weiteren Diskussion zu klären ist.
An der Empfehlung gibt es einen veränderten Punkt. Bisher verwendete die heimische Energiedebatte den größten Teil ihrer Kraft auf den Streit darüber, welche Stromquelle die richtige ist. Mit der Unterzeichnung eines gemeinsamen Dokuments durch die drei Fachgesellschaften hat sich der Streitpunkt verschoben. Gegenstand der weiteren Diskussion sind Fragen der Planung wie die, wo Übertragungsleitungen verlegt werden, wie Systemkosten verrechnet werden und auf welchem Niveau ESS gefördert werden.
Der 12. Grundplan für Stromangebot und -nachfrage bestimmt die Zusammensetzung des Stroms, der in den kommenden Jahren im Land verbraucht wird. Im Verlauf der Planaufstellung finden öffentliche Anhörungen und Verfahren zur Meinungseinholung statt, und daran können nicht allein Fachleute teilnehmen. Der Anfang der Beteiligung liegt darin, zu prüfen, ob eine Übertragungsleitung durch die eigene Region verläuft, ob dort ein Offshore-Windpark entsteht und auf welcher Grundlage dieser Plan erstellt wurde.
