
Sieben Gesetzesnovellen zu erneuerbaren Energien und zur Energiewende haben am 20. August das Plenum der Nationalversammlung passiert. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Gesetz zur Förderung von Entwicklung, Nutzung und Verbreitung erneuerbarer Energien gehören dazu. Am selben Tag passierte auch die Novelle des Sondergesetzes zum Ausbau des nationalen Kernstromnetzes das Plenum. Das Quotensystem für erneuerbare Energien, kurz RPS, das 15 Jahre lang Bestand hatte, wird zu einem Vertragsmarkt auf Grundlage staatlicher Ausschreibungen.
Statt dass Stromerzeuger REC kaufen und verkaufen, um ihre Pflichtquote zu erfüllen, setzt der Staat Mengen nach Erzeugungsart an und lässt darauf bieten. Anlagen, die den Zuschlag erhalten, schließen mit der Korea Electric Power Corporation (한국전력공사) langfristige Stromabnahmeverträge zu festen Preisen. Die Ausgabe von REC für neue Anlagen wird ab dem kommenden Jahr eingestellt.
Bestehende Anlagen werden nicht über Nacht abgeschnitten. Für Kraftwerke, die in Betrieb sind, gilt eine Übergangsregelung, nach der sie weiterhin REC erhalten, und der REC-Spotmarkt soll nach einer Frist von drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 2029 schließen. Ab wann diese drei Jahre gezählt werden, ist eine Frage, die in der Umsetzungsphase geklärt wird.
Auch die Gründe der Regierung für den Umbau des Systems wurden erläutert. Die Einschätzung lautet, dass das RPS seinen Teil zum Ausbau der Menge beigetragen hat, bei der Senkung der Stromgestehungskosten und beim Aufbau der heimischen Industrie aber an Grenzen stieß. Gemeint ist, die Preise zu senken und Industrie im Land zu halten.
Die Bestimmung, die aus Sicht der Bürger Beachtung verdient, ist eine andere.
Vorhaben für erneuerbare Energien mit Bürgerbeteiligung bis 1 MW, die in Gebieten rund um das nationale Kernstromnetz und anderswo betrieben werden, erhalten eine Rechtsgrundlage, vor anderen Stromvorhaben an das Netz angeschlossen zu werden. Der Netzanschluss war bislang die Hürde, an der kleine Betreiber am häufigsten hängen blieben. Dazu wurde die Grundlage für das "Bauvorhaben für gemeinsame Netzanschlussanlagen für erneuerbare Energien", das mehrere Erzeugungsanlagen in einer Anschlussanlage bündelt, neu geschaffen. Für kleine Anlagen wird ein eigener Markt betrieben.
Auch der Kreis der Träger des Netzausbaus wird erweitert. Bislang lag das nationale Kernstromnetz bei der Korea Electric Power Corporation als Übertragungsnetzbetreiber. Das novellierte Gesetz erlaubt die Beteiligung privater Unternehmen, wenn ein Beschluss des Ausschusses für den Stromnetzausbau vorliegt. Dafür müssen die fertiggestellten Anlagen an KEPCO übergeben werden, und die Bestimmung selbst ist eine befristete Regelung, die nur bis Dezember 2029 gilt.
Staatlichen Energieunternehmen und anderen wird die Pflicht auferlegt, Anlagen für erneuerbare Energien in bestimmtem Umfang selbst zu errichten. Zugleich wurde ein Sondergesetz erlassen, das Beschäftigungssicherung und Umschulungshilfen für Arbeitnehmer infolge der Stilllegung von Kohlekraftwerken sowie den Aufbau von Ersatzindustrien in den betroffenen Regionen enthält.
Die Regierung stellte drei Megaprojekte zur Förderung der Spitzenindustrien KI und Halbleiter vor und legte dabei einen Plan vor, bis 2030 vorzeitig 100 GW an Anlagen für erneuerbare Energien zu erreichen. Darin enthalten sind die Nutzung von Kernkraft, SMR und LNG sowie der Ausbau von ESS und Pumpspeicherkraft.
소비자기후행동 (Consumers Climate Action) veröffentlichte zum "Tag der Energie" eine Erklärung. Den Ausbauplan auf 100 GW begrüßte die Organisation, gegenüber der Linie, fossile Brennstoffe und Kernkraft gemeinsam einzusetzen, äußerte sie Bedenken. Eine der fünf Forderungen, die die Organisation an die Regierung richtete, ist die reibungslose Umsetzung des Ziels von 100 GW bis 2030. Eine weitere war die Forderung, über RE100 und PPA der Unternehmen hinaus auch gewöhnlichen Bürgern ein "Wahlrecht auf grünen Strom" zu garantieren, mit dem sie wissen und auswählen können, woher der Strom stammt, den sie verbrauchen.
Dass das Gesetz verabschiedet wurde, heißt nicht, dass Kraftwerke stehen. Wie die Ausschreibungsmengen auf die Erzeugungsarten aufgeteilt werden, auf wie viele Jahre die Verträge laufen und wie weit das "Umland" bei Vorhaben mit Bürgerbeteiligung bis 1 MW reicht, entscheidet sich alles in der Durchführungsverordnung und in Bekanntmachungen.
Dieser stille Abschnitt steht den Bürgern offen. Die Durchführungsverordnung und die untergeordneten Regelungen durchlaufen eine Anhörung, und jeder kann eine Stellungnahme abgeben. Ob am Stausee im eigenen Dorf, auf dem Dach eines Stalls, auf dem Sportplatz einer geschlossenen Schule ein Bürgerkraftwerk mit 1 MW errichtet werden kann, die Antwort auf diese Frage machen am Ende die Menschen, die in diesem Ort leben.
Das Kleinste, was sich heute tun lässt, ist beim Energiereferat der eigenen Gemeinde anzurufen und zu fragen, ob es Pläne für Vorhaben mit Bürgerbeteiligung gibt. Nach 15 Jahren hat sich das Feld geändert, und die Leerstellen bleiben unausgefüllt.
