
Die gemeindenahe integrierte Pflege wird am 27. dieses Monats landesweit eingeführt. Es ist ein System, in dem Menschen, die zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen wechseln und die benötigten Leistungen einzeln beantragen mussten, an einer Stelle verbundene Unterstützung erhalten. Vor der Einführung wurde eine Analyse vorgelegt, wonach die öffentlichen Sozialausgaben Südkoreas unter dem OECD-Durchschnitt liegen. Das heißt, die Pflege wird breiter, das Finanzvolumen, das sie tragen soll, bleibt hinter dem internationalen Maßstab zurück.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat am 5. dieses Monats im Regierungsgebäude in Seoul die dritte Sitzung des Ausschusses für integrierte Pflegepolitik abgehalten und die „Roadmap zur Umsetzung der gemeindenahen integrierten Pflege" vorgestellt. Ministerin Jeong Eun-kyeong leitete den Ausschuss. Die Roadmap ist in drei Stufen gegliedert, die Einführungsphase (2026-2027), die Stabilisierungsphase (2028-2029) und die Ausbauphase (ab 2030).
In der ersten Stufe werden zunächst 30 Leistungen aus vier Bereichen verbunden, Gesundheitsversorgung, Gesundheitsmanagement, Langzeitpflege und Alltagshilfe. Zielgruppe sind ältere Menschen mit Einschränkungen im Alltag, ältere Menschen mit Behinderung und Menschen unter 65 Jahren mit schwerer Behinderung und hohem medizinischem Bedarf. Körperbehinderungen und Behinderungen durch Hirnläsionen zählen dazu. In der zweiten Stufe wird die Zielgruppe auf Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ausgeweitet, ab 2030 steigt die Zahl der Leistungen auf 60.
Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, ein System zu schaffen, das die benötigten Leistungen auf einmal bereitstellt, die sozial bedingten Krankenhaus- und Heimaufenthalte zu verringern und die Pflegelast zu mindern, die Familien getragen haben. Eingeführt wird auch ein Verfahren, das die Haushaltsmittel an Leistungsindikatoren wie die Rückgangsquote sozial bedingter Krankenhaus- und Heimaufenthalte koppelt. Um wie viel Prozent gesenkt werden soll, wird noch festgelegt.
Der Ausdruck sozial bedingte Krankenhauseinweisung ist ein Verwaltungsbegriff, dahinter stehen Menschen, die im Krankenbett bleiben, weil sie nirgendwohin können. Fällt die Hilfe weg, die für ein Leben zu Hause nötig ist, übernimmt das Krankenhaus diese Rolle. Familien geben zwischen Pflege und Erwerbsarbeit eines von beidem auf. Genau an diesem Punkt setzt die integrierte Pflege an.
Die Diagnose von anderer Seite hat einen anderen Ton. Das Korea Institute for Health and Social Affairs (한국보건사회연구원) legte am 8. dieses Monats vier neue Forschungsberichte vor und präsentierte dabei die Analyse, dass sich die sozialen Risiken in Südkorea bei den unteren Einkommensgruppen ballen, während die Umverteilungswirkung der Sozialschutzfinanzen vergleichsweise begrenzt ist. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass eine Politikgestaltung nötig ist, die den demografischen Wandel und den Preisanstieg zusammen berücksichtigt. Die einzelnen Kennzahlen in den Berichten sind bislang nicht veröffentlicht.
Vorgelegt wurde auch die Einschätzung, dass im Wechselspiel von Alterung, niedriger Geburtenrate und Veränderungen am Arbeitsmarkt die Arten sozialer Risiken selbst zunehmen. Früher genügte es, für die Zeit nach dem Ruhestand vorzusorgen, heute legen sich Unsicherheit während des Erwerbslebens, Pflegelücken, Krankheit und Behinderung gleichzeitig auf ein Leben. Solche Risiken häufen sich dichter, je niedriger das Einkommen ist.
Als Problem wurde nicht allein die Höhe der Ausgaben benannt. Unabhängig vom Volumen wurde auch angemerkt, dass die Ausgaben auf einzelne Bereiche konzentriert sind. Detaillierte Anteile, die zeigen, wie stark sich die Mittel auf welchen Bereich konzentrieren, wurden nicht vorgelegt. Das heißt, die Erhöhung der Gesamtsumme und die Neuordnung der Verwendung bleiben als getrennte Aufgaben bestehen.
Die in 15 Tagen startende integrierte Pflege ist ein Versuch, in dem diese beiden Stränge zusammentreffen. Werden die Leistungen gebündelt, zeigt sich auch die Verwendung der bislang verstreuten Haushaltsmittel. Der Plan, den Haushalt an Leistungsindikatoren zu koppeln, kommt einer Erklärung nahe, anstelle der Gesamtausgaben die Zahl der Menschen, die nicht mehr im Krankenbett bleiben müssen, zum Maßstab des Erfolgs zu machen. Die zwei Jahre der Einführungsphase erproben diesen Maßstab.
Unmittelbar ab dem 27. März werden die Städte, Landkreise und Bezirke zur Anlaufstelle. Wer ältere Menschen mit Einschränkungen im Alltag oder Angehörige mit schwerer Behinderung pflegt, kann bei der Kommune des Wohnorts nachfragen, welche Leistungen verbunden werden. Bis die 30 Leistungen auf 60 anwachsen, vergehen vier Jahre. Wer am genauesten weiß, was in dieser Zeit fehlt, sind die Betroffenen, die jetzt pflegen.
