
Emissionen zu senken und die unmittelbar bevorstehende Hitze auszuhalten, verlangt jeweils andere Vorbereitungen. In der Nationalversammlung hat die Debatte darüber begonnen, diesen Unterschied gesetzlich zu trennen. Die Abgeordnete Cho Ji-yeon von der People Power Party (국민의힘) veranstaltete am 9. um 10 Uhr morgens im Abgeordnetengebäude der Nationalversammlung eine Diskussionsveranstaltung über die Notwendigkeit eines Klimaanpassungsgesetzes und die gesetzgeberischen Aufgaben. Cho gehört zugleich dem Ausschuss für Klima, Energie, Umwelt und Arbeit und dem Sonderausschuss für die Klimakrise an.
Diese Veranstaltung war eine Folgediskussion zu dem im vergangenen Monat von Cho federführend eingebrachten „Sondergesetzentwurf über die Anpassung an die Klimakrise und die Stärkung der Resilienz". Die Zielsetzung wurde zweigeteilt angelegt. Die Lage der von der Klimakrise besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen zu erfassen und Unterstützungswege zu finden, und die rechtliche Grundlage zu prüfen, die Anpassungsmaßnahmen tatsächlich wirksam werden lässt.
Den Hauptvortrag übernahm Shin Ji-young, Leiterin der Abteilung für Klimaanpassungspolitik am Nationalen Zentrum für Anpassung an die Klimakrise, und ging auf die Notwendigkeit eines Anpassungsgesetzes und die gesetzgeberischen Aufgaben ein. Die Diskussion leitete Song Young-il, Vorsitzender der Gesellschaft für Klimawandelforschung. Als Diskutanten traten Nam Sang-wook, Professor an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Seowon-Universität, Jang Eun-hye, Leiterin des Teams für Klimawandelrecht am Korea Legislation Research Institute (한국법제연구원), Yu Jae-guk, Referent beim Legislativen Untersuchungsdienst (입법조사처), und Lee Chae-won, Leiterin des Referats für Klimaanpassung im Ministerium für Klima, Energie und Umwelt, auf.
Der Punkt, den die Teilnehmer übereinstimmend ansprachen, waren die Grenzen des geltenden Rahmengesetzes zur Kohlenstoffneutralität. Es folgten Einschätzungen des Inhalts, dass es schwerfällt, mit einem um Minderungsziele herum entworfenen Gesetz auch die Anpassungspolitik zu tragen. Der Logik nach kommen Haushaltsmittel und Vollzugsbefugnisse erst hinzu, wenn ein eigenes Gesetzeswerk vorhanden ist.
In der Diskussion kam auch ein weiter gehender Vorschlag zur Sprache. Es war die Ansicht von Professor Nam Sang-wook, nach einer Verabschiedung des Anpassungsgesetzes anschließend ein eigenes Klimaversicherungsgesetz zu prüfen. Denn je häufiger Katastrophen auftreten, desto mehr rückt als praktische Frage in den Vordergrund, wer die Kosten der Schadensbehebung wie aufteilt. Da es sich um einen persönlichen Vorschlag von Professor Nam handelt, bleibt abzuwarten, ob daraus eine tatsächliche Umsetzung wird.
Im Hintergrund steht ein Wandel im Charakter der Wetterkatastrophen. Da Mehrfachkatastrophen zunehmen, bei denen Hitze und Dürre in einer Saison nacheinander eintreffen, liegt die Einschätzung vor, dass auch das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung bedroht ist. Wenn das Wasser versiegt, steigt der Kühlbedarf eher noch, und Feldfrüchte und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen werden gleichzeitig getroffen. Wie die Jahrzehnte bis zum Sichtbarwerden der Minderungserfolge zu überstehen sind, bleibt als eigene Aufgabe.
Anpassungsgesetzgebung ist kein Allheilmittel. Dadurch, dass ein Gesetz gemacht wird, nehmen die Klimaanlagen in den Hitzeschutzräumen der Kommunen nicht von selbst zu. Die Governance, der Umfang der Unterstützung für schutzbedürftige Gruppen und die Art der Finanzierung, die in den Gesetzestext aufgenommen werden, entscheiden darüber, was tatsächlich spürbar wird. Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden im Beratungsverfahren sichtbar werden.
Es gibt auch etwas, das sich sofort anfassen lässt. Wer auf der Website seiner Kommune einmal nachsieht, wo im eigenen Viertel die Hitzeschutzräume liegen und wie weit die Wasserversorgungshilfe reicht, kann im nächsten Sommer einen Nachbarn dorthin führen. Auch während die Regelungen geordnet werden, kommt die Hitze jedes Jahr. Was die Zeit dazwischen füllt, sind am Ende Menschenhände.
