
Das „Gesetz über die integrierte Unterstützung der regionalen Pflege in den Bereichen medizinische Versorgung, Langzeitpflege und weiteren" tritt am 27. dieses Monats landesweit in Kraft. Zur ersten Zielgruppe zählen ältere Menschen, ältere Menschen mit Behinderung sowie Menschen unter 65 Jahren mit schwerer Behinderung und hohem medizinischem Bedarf. Sie erhalten 30 Leistungen aus den Bereichen medizinische Versorgung, Pflege und Gesundheitsmanagement in ihrer bisherigen Wohnung, ohne in ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim zu wechseln. Das im März 2024 verabschiedete Gesetz erreicht nach zwei Jahren die Praxis.
Am stärksten ändert sich das Antragsverfahren. Bislang musste für jede benötigte Leistung die zuständige Stelle gesucht und einzeln ein Antrag gestellt werden. War die betroffene Person in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, lief eine Angehörige oder ein Angehöriger die Einrichtungen ab, und beantragen konnte nur, wer die Programme kannte. Ab dem 27. genügt die Anmeldung an einer Stelle, im Verwaltungs- und Sozialzentrum oder in einer Filiale der Nationalen Krankenversicherung.
Die 30 Leistungen der ersten Stufe gliedern sich in die vier Bereiche Gesundheitsversorgung, Gesundheitsmanagement, Langzeitpflege und Betreuung im Alltag. Die Höchstgrenzen für häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und häusliche Badehilfe steigen, und in Einrichtungen der Tages- und Nachtbetreuung wird die Kurzzeitpflege möglich. Über die Zentren für häusliche medizinische Versorgung wird auch der Weg breiter, auf dem Ärztinnen und Pflegekräfte in die Wohnung kommen. Geplant ist eine Ausweitung auf 60 Leistungen, wann die 60 vollständig erreicht sein sollen, wurde nicht mitgeteilt.
Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt hielt am 5. dieses Monats im Regierungsgebäude Seoul die dritte Sitzung des Ausschusses für integrierte Pflegepolitik ab und beriet über die Roadmap. Die Roadmap umfasst drei Stufen: die Einführungsphase (2026-2027), die Stabilisierungsphase (2028-2029) und die Ausbauphase (ab 2030). In der zweiten Stufe werden Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen aufgenommen, geprüft wird auch die Ausweitung auf alle Menschen mit Behinderung. In der dritten Stufe kommen weitere Gruppen mit hohem Pflegebedarf hinzu.
Die Stadt Daegu und ihre Stadtbezirke und Landkreise erproben seit September vergangenen Jahres das Modell „Dandi-Dolbom". Damit wurde das Verfahren vorab getestet, mit einem einzigen Antrag Pflege am bisherigen Wohnort zu erhalten. In einer Erhebung der Stadt Daegu wurde die Zahl der für die integrierte Unterstützung infrage kommenden Personen mit 60.000 Menschen mit Behinderung und 60.000 älteren Menschen, insgesamt 120.000, beziffert. Die Projektmittel aus Staats- und Kommunalhaushalt belaufen sich auf 6,8 Milliarden Won.

Ein System bewegt sich erst, wenn Menschen dahinterstehen. In den Abteilungen für Sozialpolitik der neun Stadtbezirke und Landkreise von Daegu wurden Teams für integrierte Pflege neu eingerichtet, mit durchschnittlich vier Personen je Team und insgesamt 38 Beschäftigten. Gemessen an 120.000 Personen ist der Anteil, den eine zuständige Kraft zu bewältigen hat, nicht klein. Die Stadt Daegu will ab der zweiten Jahreshälfte rund 150 weitere Kräfte aus den Bereichen Sozialarbeit, Pflege und Gesundheitswesen einstellen.
Auch der Weg zwischen Krankenhaus und Wohnviertel wird geöffnet. Beim Programm zur Anbindung entlassener Patientinnen und Patienten an die Gemeinde wählen Krankenhäuser, die mit der Stadt, dem Landkreis oder dem Bezirk eine Vereinbarung geschlossen haben, vor der Entlassung stehende Patienten mit Pflegebedarf aus, bewerten sie und übergeben sie an die Kommune, die dann eine Sitzung zur integrierten Unterstützung einberuft und einen individuellen Unterstützungsplan erstellt. Hausbesuche von Ärzten, Haushaltshilfe und Gesundheitsmanagement werden nach diesem Plan angebunden. Der Aufbau soll Situationen verringern, in denen jemand am Tag der Entlassung allein in der Wohnung zurückbleibt.
Ein System füllt sich nicht allein mit dem, was neu geschaffen wurde. Die Gangwon-Sozialgenossenschaft für medizinische Wohlfahrt bildete 2001 in Wonju einen Vorbereitungsausschuss und wurde im Jahr darauf gegründet, im selben Jahr eröffnete sie die Balgeum-Klinik und die Balgeum-Klinik für koreanische Medizin. Heute betreibt sie die drei Einrichtungen Balgeum-Klinik, Balgeum-Zentrum für häusliche medizinische Versorgung und Balgeum-Zentrum für häusliche Krankenpflege. Die von dort eingesetzten G-care-Managerinnen sind Gesundheitsaktive im Stadtteil und verbinden medizinisches Personal mit den Bewohnern, das Krankenhaus mit der Gemeinde.
Solche Organisationen tun seit über 20 Jahren das, was die integrierte Pflege leisten will, mit welcher Qualifikation und in welcher Vertragsform sie als Leistungserbringer aufgenommen werden, ist jedoch nicht festgelegt. Je nachdem, wie das System das im Stadtteil gewachsene Vertrauen und die dortigen Adresslisten aufnimmt, kommen auch dieselben 30 Leistungen unterschiedlich an. Ist die Verbindung dagegen locker, geht, wer zu Hause nicht mehr zurechtkommt, wieder in eine medizinisch ausgerichtete Einrichtung.
Bis zum 27. bleiben gut zwei Wochen. Wer die Entlassung eines Elternteils oder des Ehepartners vor sich hat, kann beim Sozialdienst des Krankenhauses nachfragen, ob das behandelnde Krankenhaus eine Vereinbarung mit der Stadt, dem Landkreis oder dem Bezirk des Wohnorts geschlossen hat und ob der Anbindungsantrag vor der Entlassung möglich ist. Ende dieses Monats beginnt auch die Annahme am Schalter des Verwaltungs- und Sozialzentrums. Der Grundzustand der Pflege verschiebt sich dahin, dass Menschen, die ihr Zuhause lange gehalten haben, es nicht verlassen müssen.
