
Seit dem Neujahrstag darf Siedlungsabfall aus der Hauptstadtregion nicht mehr unbehandelt vergraben werden. Zum 1. Januar 2026 trat das Verbot der Direktdeponierung von Siedlungsabfällen vorrangig für die Hauptstadtregion in Kraft, seither muss der Müll in den gebührenpflichtigen Säcken zwingend eine Vorbehandlung wie Verbrennung oder Sortierung durchlaufen. Drei Wochen nach Inkrafttreten fährt dieser Müll nicht zu neuen Verbrennungsanlagen in der Hauptstadtregion, sondern über die nach Süden führenden Autobahnen. Das ist der Hintergrund dafür, dass regionale Konflikte um die Fernverbrennung bereits im ersten Monat aufbrachen.
Diese Regelung kam nicht plötzlich. Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz von 2021 wurde die Bestimmung geschaffen, die eine Direktdeponierung ohne Vorbehandlung untersagt, und der Ausgangspunkt dieser Übereinkunft reicht bis 2015 zurück, als das Ende der Nutzungsfrist der Deponie der Hauptstadtregion in Incheon bevorstand. Das heißt, was nicht mehr vergraben werden soll, war über fünf Jahre lang vorbereitet.
Das Problem war der Ersatzweg. Die öffentlichen und privaten Verbrennungsanlagen der Hauptstadtregion haben keine Kapazität mehr für zusätzliche Mengen, und neue öffentliche Verbrennungsanlagen sollten erst 2027 nach und nach fertiggestellt werden. Ein Jahr Lücke, in dem die Regelung früher eintrifft und die Behandlungskapazität später nachkommt, und diese Lücke füllt derzeit der Markt.
Es gibt Anhaltspunkte, um die Größenordnung abzuschätzen. Die 2024 auf der Deponie der Hauptstadtregion in Incheon behandelte Deponiemenge an Siedlungsabfall betrug 558.645 Tonnen. Schließt sich der Ausgang Deponierung, ergibt die Rechnung, dass jährlich mehr als 500.000 Tonnen einen anderen Weg suchen müssen. Eine amtliche Erhebung zu den seit Inkrafttreten aus der Hauptstadtregion in die übrigen Landesteile abgefahrenen Mengen und zum Anstieg der Behandlungspreise liegt noch nicht vor.
Die Stadt Cheongju in Chungbuk ist einer der Endpunkte dieses Weges. Dort sind vier private Verbrennungsbetriebe in Betrieb, drei davon haben Auftragsverträge mit Kommunen der Hauptstadtregion geschlossen. Die Gemeinde Bugi-myeon, in der sich Verbrennungsanlagen häufen, ist eine Region, die seit Langem Beschwerden und Konflikte erlebt. Hinzu kommt, dass private Abfallbehandlungsanlagen nicht Gegenstand von Verhandlungen über Anlieferungskooperationsbeiträge sind, weshalb auch keine offiziellen Unterstützungsmaßnahmen für die Anwohner vorgesehen sind.
Aus Sicht der Anwohner ist die Rechnung einfach. Die Last bleibt in der Region, die Gegenleistung fließt nur zwischen den Vertragsparteien. Bei einer öffentlichen Anlage gäbe es zumindest einen Verhandlungstisch, bei privaten Verträgen fehlt dieses Verfahren selbst. Die Wurzel des Konflikts liegt weniger im Fehlverhalten eines bestimmten Betriebs oder einer bestimmten Kommune als darin, dass die Regelung dem Tempo der zunehmenden privaten Auftragsvergabe nicht folgen konnte.

Das vom Gesetz vorgegebene Prinzip steht längst fest. Der Grundsatz der Behandlung am Entstehungsort hat sich seit etwa 2000 herausgebildet, als das Vorhaben zum Bau überregionaler Abfalldeponien in Gang kam, und die Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes von 2022 schrieb fest, dass Siedlungsabfälle vorrangig im eigenen Zuständigkeitsgebiet behandelt werden sollen. Die Fernverbrennung ist lediglich eine Ausnahme von diesem Grundsatz und taugt nicht als Alternative.
Auch das Schwanken der behördlichen Signale ist anzumerken. Das Klimaministerium erklärte im September 2025 die grundsätzliche Umsetzung des Deponieverbots und erwähnte dabei eine Sonderregelung mit bis zu einem Jahr Aufschub für Kommunen mit Bauplänen für Verbrennungsanlagen, im November betonte es erneut die grundsätzliche Umsetzung. Am 2. Dezember wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit den drei Gebietskörperschaften der Hauptstadtregion geschlossen, die Ausnahmebestimmung kam jedoch erst am 29. Dezember, drei Tage vor Inkrafttreten. Das heißt, den Kommunen und der Branche blieb entsprechend weniger Zeit, Pläne zur Abfallreduzierung aufzustellen.
Doch diese Lücke ist auch ein Fenster, um die Planung zur Abfallreduzierung vorzuziehen. Im Landkreis Yangpyeong in Gyeonggi ging das Abfallaufkommen trotz gestiegener Einwohnerzahl um 425 Tonnen im Jahr zurück. Das heißt, die Erhöhung der Behandlungskapazität dauert mehrere Jahre, bei der Verringerung des Aufkommens bewegen sich die Kennzahlen dagegen binnen weniger Monate. Die Zeit, die bis zur Fertigstellung der öffentlichen Verbrennungsanlagen in der Hauptstadtregion bleibt, ist auch Zeit, um die Reduzierung zu erproben.
Es lohnt sich zu beobachten, ob die für 2027 vorgesehene schrittweise Fertigstellung der öffentlichen Verbrennungsanlagen in der Hauptstadtregion planmäßig vorangeht und ob sich auch für die Anwohner privat beauftragter Anlagen Wege zu Verhandlung und Unterstützung öffnen. Der Fertigstellungstermin ist eine Frage der Kapazität, der Verhandlungsweg eine Frage des Vertrauens. Wird nur eines von beiden gelöst, bleibt der Konflikt bestehen.
Die sicherste Verringerung geschieht nicht vor dem Verbrennungsofen, sondern bei der Entsorgung. Die Feuchtigkeit von Essensresten und die verwertbaren Rohstoffe, die in den gebührenpflichtigen Sack geraten, noch einmal auszusortieren, diese kleine Gewohnheit bestimmt tatsächlich die Vertragsmengen der Fernverbrennung. Es empfiehlt sich, am Entsorgungstag dieser Woche einen einzigen Sack zu öffnen und neu zu sortieren. Ob der Müll unseres Viertels 400 Kilometer zurücklegt oder nicht, beginnt bei diesem Sack.
