
Die Minderung von Treibhausgasen hat sich von einem Langstreckenlauf auf ein einziges Zieljahr hin in ein Auf und Ab auf einer Treppe verwandelt, die jedes Jahr um denselben Betrag hinuntergeht. Das geschah, als das Plenum der Nationalversammlung die Novelle des Rahmengesetzes über Klimaneutralität und grünes Wachstum zur Bewältigung der Klimakrise gemeinsam mit 36 weiteren Vorlagen beschloss. Die Novelle übernimmt als Minderungsmethode den „linearen Minderungspfad", der jedes Jahr einen festen Prozentsatz senkt. Die künftige mittel- und langfristige Minderungspolitik wird nach diesem Pfad ausgerichtet.
Der Begriff linearer Minderungspfad ist ungewohnt, das Prinzip aber ist einfach. Wenn nur die Emissionsmenge des Zieljahres festgelegt ist, lassen sich die Jahre dazwischen beliebig aufschieben. Auch ein Plan, der die ersten fünf Jahre unverändert lässt und die Minderung auf die letzten fünf Jahre häuft, gilt der Form nach als Einhaltung des Ziels. Ist dagegen der jährlich zu erbringende Anteil festgelegt, lässt sich kein einziges Jahr überspringen.
Dieser Unterschied zeigt sich vor Ort, bevor er in den Büchern auftaucht. Bei Plänen nach dem Zieljahrmodell entwarfen Kommunen und Unternehmen häufig Szenarien, die den großflächigen Umbau von Anlagen in die letzten Jahre packten. Auf einem Pfad mit festgelegten Jahresemissionen geht der in diesem Jahr nicht erbrachte Anteil unmittelbar als Last auf das nächste Jahr über. Das heißt, der Bewertungsmaßstab verschiebt sich vom Planungsdokument auf die jährliche Bilanz.
Das novellierte Gesetz enthält das mittel- und langfristige nationale Treibhausgasminderungsziel für die Zeit ab 2031. Die jährliche Minderungsrate und das Basisjahr, die die Steigung des Pfades bestimmen, wurden nicht veröffentlicht. In dem Moment, in dem die Steigung feststeht, übersetzt sich die Minderungsrate unmittelbar in die Mengen, die die Bereiche Stromerzeugung, Industrie und Verkehr Jahr für Jahr zu tragen haben.
Während der Pfad im Gesetz verankert wurde, hat sich auch die Organisation verändert, die ihn umsetzen soll. Die bisherigen Energiezuständigkeiten des Umweltministeriums und des Ministeriums für Handel, Industrie und Energie wurden in einem Ministerium zusammengeführt. Damit ist das langjährige System bereinigt, in dem die Seite, die die Minderungsziele aufstellt, und die Seite, die für die Energieversorgung verantwortlich ist, auf verschiedene Ministerien verteilt waren. Da Ziele und Mittel auf demselben Schreibtisch liegen müssen, um die jährliche Aufgabe zu bewältigen, hängt die Umsetzbarkeit des Pfades unmittelbar an der Organisationsreform.

Zur selben Zeit wurde auch die Senkung der Industriestrompreise mitbehandelt. Weil der Energiepreis eines der stärksten Signale für die Minderung ist, bewegt sich eine Tarifanpassung stets zusammen mit dem Minderungspfad. Lee Heon-seok, Politikbeauftragter der Organisation Energy Justice Actions, erklärte, das Defizitproblem der Korea Electric Power Corporation (KEPCO) werde sich weiter verschärfen. Wie Tarife, Finanzlage und Minderungspfad gemeinsam gelöst werden, dürfte die erste Bewährungsprobe des zusammengelegten Ministeriums werden.
Man muss diese Entwicklung nicht als Fehler einer einzelnen Seite lesen. Die Industrie reagiert empfindlich auf Stromkosten, der Stromversorger muss seine finanzielle Solidität wahren, und der Minderungspfad verlangt über beiden die jährliche Abrechnung. Dass diese drei Anforderungen aufeinanderprallen, kommt einer Reibung nahe, wie sie in Übergangszeiten häufig auftritt.
Maßstab für den Ausgleich dieser Reibung ist nun der im Gesetz festgeschriebene Pfad. Das ist der Unterschied zu der Zeit, in der der politische Terminkalender diese Rolle spielte.
Die Klimapolitik der Regierung Lee Jae-myung hat ein Jahr Umsetzung hinter sich, und im selben Plenum wurde auch die Novelle des Gesetzes über den Betrieb öffentlicher Einrichtungen verabschiedet. So schichten sich die Regelwerke Lage um Lage, doch die jährliche Minderungsmenge entsteht tatsächlich durch Entscheidungen in Gebäuden, Fabriken und auf Straßen.
Der Ort, an dem die Zahlen zuerst angeheftet werden, sind die Klimaschutzpläne der Kommunen. Sobald der Pfad des novellierten Gesetzes feststeht, müssen auch die Minderungspläne der Städte und Provinzen mit Jahreszahlen neu aufgestellt werden, und deren Entwürfe durchlaufen meist ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner. Man kann damit beginnen zu prüfen, ob im Plan der eigenen Region die Minderungsmengen für dieses und nächstes Jahr eingetragen sind oder ob dort nur ein einziges Zieljahr groß vermerkt ist. Die jährliche Aufgabe bleibt am Ende nur dann eine Aufgabe, wenn jedes Jahr jemand hineinschaut.
