
Aus dem Namen des Gesetzes sind drei Schriftzeichen verschwunden. Das Parlament verabschiedete am 12. Februar im Plenum die Novelle des Gesetzes zur Förderung von Entwicklung, Nutzung und Verbreitung neuer und erneuerbarer Energien, damit lautet der Titel dieses Gesetzes künftig "Gesetz zur Förderung von Entwicklung, Nutzung und Verbreitung erneuerbarer Energien". Die Bestimmungen zu Wasserstoff, Brennstoffzellen und zum Kohlevergasungs-Kombikraftwerk (IGCC) fallen aus diesem Gesetz heraus und wandern in das Gesetz über die Förderung der Wasserstoffwirtschaft und das Sicherheitsmanagement für Wasserstoff. Die beiden Energiestränge, die seit den 1980er Jahren in einem Zaun zusammengefasst waren, haben nun jeweils ein eigenes Gesetz.
Es ist keine Novelle, bei der sich nur der Name ändert. Bislang erhielten auch Anlagen für neue Energien Zertifikate für erneuerbare Energien (REC), und die so ausgestellten Mengen wurden in der Ausbaubilanz der erneuerbaren Energien mit erfasst. Aus fossilen Brennstoffen gewonnener Wasserstoff und Stromerzeugung, bei der Kohle in Gas umgewandelt und verbrannt wird, standen damit in derselben Spalte wie Photovoltaik und Windkraft. Das ist einer der Gründe, warum der Anteil erneuerbarer Energien in Korea im internationalen Vergleich großzügiger gelesen wurde, als er tatsächlich war.
Nach der Novelle werden Regierungsstatistiken und Berichte so geordnet, dass sie nur erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windkraft behandeln. Die Klassifizierung verengt sich auf acht Arten. Wenn die Statistik die Wirklichkeit genau abzubilden beginnt, kann der unmittelbar ausgewiesene Anteil erneuerbarer Energien niedriger ausfallen als bisher. Wichtiger ist jedoch, dass alle Arbeiten zur Zielsetzung und zur Verteilung der Haushaltsmittel auf einem genauen Ausgangspunkt beruhen.
Auch auf der Wasserstoffseite wurde aufgeräumt. In das novellierte Wasserstoffgesetz wurden die Definition der Wasserstoffenergie und die Definition der Wasserstoffenergieanlagen einschließlich der Brennstoffzellen neu aufgenommen, und die Förderbestimmungen aus dem bisherigen Gesetz sind übernommen worden. Vergünstigungen wie die Sonderregelung für freihändige Verträge über staatliches und kommunales Vermögen und der Erlass von Mietzahlungen wurden ebenfalls neu für Unternehmen im Bereich Wasserstoffenergie geregelt. Die Stellen, an denen dieselbe Förderung doppelt in beiden Gesetzen stand, wurden herausgenommen.

Dieselbe Novelle enthält auch eine Bestimmung zum Mindestabstand für Anlagen erneuerbarer Energien. Bislang legten die Kommunen diese Vorgabe jeweils per Satzung fest, nach dem Stand vor der Novelle reichte sie von 100 Metern bis 1.000 Metern, ein Unterschied um das Zehnfache. Künftig legt der Staat einheitliche Vorgaben und Ausnahmen fest, Abstandsregelungen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen werden nur dort anerkannt, wo der Schutzbedarf deutlich ist, etwa in Schutzgebieten für Kulturgüter oder in Gebieten zum Schutz von Ökologie und Landschaft.
In der Nähe von Wohngebieten und Straßen sind Regelungen nur innerhalb einer Obergrenze möglich, Stromerzeugungsanlagen mit Bürgerbeteiligung fallen ganz aus dem Anwendungsbereich heraus. Ob damit die Unsicherheit, bei der sich Erfolg oder Misserfolg eines Projektplans danach entschied, in welche Stadt oder welchen Landkreis man ging, zu einem erheblichen Teil verschwindet, hängt von den untergesetzlichen Vorschriften ab. Die Regierung will nach der Verkündung des Gesetzes die Durchführungsverordnung und die Durchführungsvorschriften überarbeiten und dabei die Einzelheiten der staatlichen Vorgaben und den Umfang der Ausnahmen konkretisieren. Auf wie viele Meter die Obergrenze festgelegt wird, entscheidet sich in dieser Phase.
Auch die Branche äußerte sich zustimmend. Der Gesamtverband der koreanischen Verbände für erneuerbare Energien (한국재생에너지단체총연합회, Vorsitzender Kwon Young-ho) veröffentlichte am Tag der Verabschiedung der Trennungsgesetzgebung eine Stellungnahme und benannte zugleich die verbleibenden Aufgaben. Die Zielwerte weiter anheben, die Hürden bei Genehmigungen senken, das Problem des Netzanschlusses lösen, bei dem Generatoren stillstehen, weil sie nicht ans Stromnetz kommen, und faire Marktregeln schaffen, mit denen Unternehmen im Voraus rechnen können. Generalsekretär Jeong Woo-sik dankte den Abgeordneten, die den Gesetzentwurf eingebracht und an der Prüfung mitgewirkt haben.
Weil sich die Regelungen ändern, entstehen Kraftwerke nicht von selbst. Bis die Abstandssatzungen tatsächlich überarbeitet sind und die neue Statistikgrundlage im ersten Bericht berücksichtigt wird, vergeht Zeit. In der Zwischenzeit steht der sicherste Weg zur Beteiligung bei den Stromerzeugungsanlagen mit Bürgerbeteiligung offen. Da sie durch diese Novelle der einzige Typ sind, der aus der Abstandsregelung herausfällt, ist ein Blick auf die Energiegenossenschaft in der eigenen Region oder auf Ausschreibungen für Projekte mit Bürgerbeteiligung die nächstgelegene Tür zum nächsten Schritt.
