
Eine Analyse zeigt, dass allein eine Verzögerung der Minderung um 5-10 Jahre die Wahrscheinlichkeit stark erhöht, dass die atlantische Meereszirkulation ihren Kipppunkt überschreitet und kollabiert. Das Forschungsteam von Professor Kuk Jong-seong (국종성) vom Institut für Erd- und Umweltwissenschaften der Seoul National University legte Ergebnisse vor, wonach diese Zirkulation auch bei erfolgreicher Klimaminderung, die die Kohlendioxidkonzentration stabilisiert, nicht zwangsläufig auf den Erholungspfad einschwenkt. Auch bei gleichen oder ähnlichen Kohlenstoffkonzentrationen teilte sich der Pfad je nach Simulation in eine Erholung und einen über mehrere Jahrhunderte reichenden Kollaps. Das heißt, ebenso wichtig wie die Festlegung des Zieljahres ist, wie schnell dieses Ziel erreicht wird.
Die atlantische Meereszirkulation (AMOC) transportiert Wärme und Salz vom Äquator in hohe Breiten und reguliert damit das globale Klima. Sie zählt zugleich zu den bekanntesten Kipppunkten des Klimawandels. Das Forschungsteam erklärte, dass die Zirkulation in den Kollaps gedrängt werden kann, wenn sich in einem Zustand nahe dem Kipppunkt kleine zufällige Schwankungen in der Atmosphäre summieren. Interne Muster wie eine lange über dem Nordatlantik verharrende Hochdruckanomalie könnten der Auslöser sein.
Die Bewertung des IPCC hat eine etwas andere Färbung. Er hält es für sehr wahrscheinlich, dass sich diese Zirkulation im 21. Jahrhundert abschwächt, sieht aber die Wahrscheinlichkeit eines abrupten Kollapses vor 2100 als gering an. Die beiden Bewertungen stehen weniger im direkten Widerspruch, vielmehr kommt hier ein Ergebnis hinzu, das auch die Welt nach einer erfolgreichen Minderung in den Blick nimmt.
Auch der Begriff Klimaneutralität muss genau gelesen werden. Der IPCC definiert ihn als einen Zustand, in dem sich anthropogene Kohlendioxidemissionen und anthropogene Entnahme über einen bestimmten Zeitraum die Waage halten. Das bedeutet weder, dass die Emissionen auf null gehen, noch, dass die Erwärmung zu diesem Zeitpunkt aufhört. Um den Temperaturanstieg zu stoppen, müssen sich die globalen Emissionen null annähern, und selbst bei stark sinkenden Emissionen kann die Temperatur wegen der natürlichen Variabilität von Atmosphäre und Ozean sowie wegen Methan und anderer Nicht-CO2-Treibhausgase kurzfristig steigen und fallen.
Der Ozean bewegt sich nach einem längeren Zeitplan. Die im Meer gespeicherte Wärme entweicht über Jahrzehnte bis Jahrhunderte, und selbst bei begrenzter Erwärmung können manche Veränderungen wie der Meeresspiegelanstieg über Jahrhunderte hinweg anhalten. Darin liegt der Grund, weshalb man sich mit einem einzigen Ankunftspunkt im Jahr 2050 schwer beruhigen kann.
Zufällig steht auch die innenpolitische Uhr vor demselben Problem. Am 3. dieses Monats hielt der Sonderausschuss für die Klimakrise der Nationalversammlung die erste Sitzung der Bürgerbeteiligungskommission zur Festlegung des langfristigen Minderungspfads zur Klimaneutralität ab. Die Idee ist, den Treibhausgasminderungsplan für 2036-2049 über eine öffentliche Bürgerbeteiligung zu bestimmen. Am selben Tag legte auch der Wissenschaftliche Dienst der Nationalversammlung einen Bericht vor, der die Notwendigkeit einer Klima-Bürgerbeteiligung der Nationalversammlung für die Gesetzgebungsdebatte über den Kohlenstoffminderungspfad darlegt.

Ausgangspunkt war die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom August 2024, die eine Verfassungswidrigkeit feststellte. Begründet wurde sie damit, dass Artikel 8 Absatz 1 des Rahmengesetzes zur Klimaneutralität nur Pläne bis 2030 vorlegt und keinen Minderungsplan für 2031-2049 enthält. Dasselbe Gesetz schreibt für 2050 einen Kohlenstoffausstoß von null vor. Das Ziel war also festgehalten, der Weg dorthin blieb leer.
Die Bürgerbeteiligungskommission besteht aus rund zehn Personen, darunter die Fraktionsgeschäftsführer im Klimasonderausschuss, die Abgeordnete Park Ji-hye (박지혜) von der Demokratischen Partei und die Abgeordnete Kim So-hee (김소희) von der Partei Macht des Volkes, sowie Fachleute für Bürgerbeteiligung, dazu 500 Bürgervertreter. Geplant ist, bis Ende März einen Änderungsentwurf zum Klimaneutralitätsgesetz auszuarbeiten. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist für die Änderung ist der 28. dieses Monats, doch da die Aufstellung des NDC 2035 sich verzögert, wird mit einer Überschreitung der Frist gerechnet. Das im November vergangenen Jahres beschlossene NDC 2035 sieht eine Minderung um 53-61 % gegenüber 2018 vor.
Es gibt Präzedenzfälle zum Vergleich. Das britische Unterhaus stellte unmittelbar nach der gesetzlichen Verankerung des Klimaneutralitätsziels eine Klima-Bürgerversammlung aus 108 Bürgern zusammen, die in vier Monaten in sechs Wochenendsitzungen Empfehlungen erarbeitete, deren Inhalt tatsächlich in die Klimaneutralitätspolitik einfloss. In Deutschland tagte eine von zivilgesellschaftlichen Organisationen initiierte Klima-Bürgerversammlung mit 160 Teilnehmern zwei Monate lang zwölf Mal.
Teilnehmerzahl und Dauer unterschieden sich, doch die Gemeinsamkeit ist deutlich. Die Ergebnisse der Beratung wurden in die Sätze von Gesetzen und politischen Programmen übertragen.
Die Botschaft der Studie betrifft den Zeitplan. Sie kündigt keine Katastrophe an. Wenn eine Verzögerung von 5-10 Jahren die Wahrscheinlichkeit stark verändert, dann wiegt die Frage, welche Steigung man in den Abschnitt 2036-2049 einträgt, ebenso schwer wie das Zieljahr. Wie das Kipppunktrisiko in die Pfadgestaltung einfließt, bleibt der weiteren Debatte überlassen.
Wer zu den 500 Bürgervertretern gehören wird, entscheidet sich ab jetzt. Es empfiehlt sich, einmal den Zeitplan der Bürgerbeteiligung und die Ausschreibung zur Teilnehmergewinnung des Sonderausschusses für die Klimakrise der Nationalversammlung nachzuschlagen. Vielleicht ist der Leser dieses Textes einer der 500, die selbst bestimmen werden, wie schnell die Minderung nach 2036 erfolgt.
