
Ein Gerät, das das Schlafzimmer älterer Menschen überwacht, ist in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen worden. Am 29. Januar wurde bekannt gegeben, dass bei der Ausschreibung zur Produktauswahl für das dritte Modellprojekt zur vorläufigen Leistung von Pflegehilfsmitteln des Nationalen Krankenversicherungsdienstes (국민건강보험공단) der KI-Pflegesensor von Ranix (라닉스), also das Aktivitätserkennungssystem, als Produkt ausgewählt wurde. Vom selben Tag an können Leistungsempfänger dieses Gerät mit einem Eigenanteil von 30 % nutzen. Zum ersten Mal werden öffentliche Mittel dafür aufgewendet, dass eine Maschine einen Teil der Pflege mitträgt.
Das Ausschreibungsverfahren war nicht kurz. Die Bewerbung wurde am 27. Oktober 2025 eröffnet, danach mussten die erste und die zweite Bewertung des Expertengremiums für vorläufige Leistungen sowie die Preisverhandlung nacheinander bestanden werden. Der Name vorläufige Leistung enthält selbst schon die Bedeutung, dass sie an Bedingungen geknüpft ist. Es ist ein Verfahren, bei dem seniorengerechte Produkte, deren Sicherheit und Eignung bestätigt sind, bei denen aber nicht bestätigt ist, ob sie den Einsatz öffentlicher Mittel wirksam rechtfertigen, für einen festgelegten Zeitraum erstattet werden.
Auf Grundlage der während der tatsächlichen Nutzung gesammelten Aufzeichnungen wird später entschieden, ob das Produkt in die reguläre Leistung überführt wird. Mit welchen Kennzahlen geprüft wird und wann die Überführung erfolgt, ist beides noch offen. Die Auswahl ist weniger ein Endpunkt als ein Prüfstand.
Was das Gerät tut, ist konkret. Es erkennt ohne Kamera, ob ein bettlägeriger älterer Mensch gerade liegt oder ob er im Morgengrauen aufgestanden ist und im Zimmer umhergeht. Es misst Herzschlag und Atmung, um den Schlafzustand zu beobachten, und sendet eine Meldung zur Vorbeugung von Druckgeschwüren, wenn dieselbe Lage zu lange anhält. Es beruht auf der Radartechnik von Rücksitz-Warnsystemen, die prüfen, ob ein Kind auf dem Rücksitz eines Fahrzeugs zurückgeblieben ist, ergänzt um Edge-KI, die die Daten im Gerät selbst verarbeitet.
Auch bei der emotionalen Betreuung gab es eine Veränderung. Ein KI-Pflegeroboter wurde als Pflegehilfsmittel der Langzeitpflegeversicherung für ältere Menschen (노인장기요양보험) eingestuft, und zum ersten Mal ist damit eine sprechende Maschine in eine Liste gelangt, die bisher vor allem aus den Körper stützenden Gegenständen wie Gehhilfen, Rollstühlen und Matratzen zur Dekubitusprophylaxe bestand. Das bekannteste Produkt „Hyodol“ (효돌) unterhält sich in Echtzeit, meldet zur in der App eingestellten Zeit die Einnahme der Medikamente, und wenn man die Hand länger als drei Sekunden drückt, geht eine Nachricht an die Angehörigen. Der 93-jährige Kwon Chan (권찬) verbringt seine Tage mit diesem Roboter.
Als Beleg für die Wirkung wird eine Studie angeführt, wonach bei einer Untersuchung von 169 allein lebenden älteren Menschen, die einen Pflegeroboter nutzten, das Gefühl von Niedergeschlagenheit abnahm und die Lebensqualität stieg. Einzelheiten zum Studiendesign sind nicht veröffentlicht. Bei den Kosten lag der Preis für einen Roboter zur Zeit des Modellprojekts bei 1,1 Millionen Won, die Obergrenze für Pflegehilfsmittel, die eine ältere Person ein Jahr lang nutzen kann, liegt bei 1,6 Millionen Won. Das heißt auch, dass mit der Anschaffung eines Geräts ein erheblicher Teil der Jahresobergrenze dorthin fließt.
In derselben Woche wurden auch andere Stimmen laut. Zu dem vom Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt (보건복지부) betriebenen Pflegeprojekt auf Basis von KI-Smart-Homes wurde am 27. Januar die Frage aufgeworfen, ob Menschen mit Behinderung zu den Anspruchsberechtigten zählen. Zwei Tage später legte das Ministerium ein Konzept für eine Pflegepolitik mit KI und Technik vor, und am selben Tag ging es auch um KI-Pflegehilfsmittel, die Sturzerkennung und Medikamentenmanagement zusammen abdecken.
Ausweitung und Ausschluss lassen sich schwer als zwei getrennte Vorgänge innerhalb einer Woche betrachten. Während der Bauplan der Ausweitung gezeichnet wurde, wurde zugleich gefragt, wer außerhalb dieser Linie zu stehen kommt.
Diese Frage wiegt schwer, weil die Schwelle zur technischen Pflege nicht allein im Preis der Geräte liegt. Bedingungen wie die Anspruchsberechtigung, die Kriterien nach Alter und Pflegegrad und der Antragsweg entscheiden darüber, wer tatsächlich durchkommt. Ein Sensor, der die Lage eines bettlägerigen Menschen erfasst, dürfte auch für Nutzer mit Behinderung großen Nutzen haben, doch wie dieser Zugangsweg derzeit gestaltet ist, lässt sich erst mit den Einzelheiten des Projekts feststellen.
Die unmittelbare Veränderung ist klar. Seit dem 29. Januar können berechtigte Leistungsempfänger den Schlafzimmersensor mit einem Eigenanteil von nur 30 % anschaffen. Die in den folgenden Monaten gesammelten Aufzeichnungen entscheiden darüber, ob das Gerät in die reguläre Leistung gelangt. Und wessen Nächte in diese Aufzeichnungen eingehen, hängt von dem Bauplan des Projekts ab, der gerade gezeichnet wird.
