
Die Zahl, dass 35 Prozent der Produktionskosten von Stahl auf Stromkosten entfallen, stand in den Vortragsunterlagen einer Debatte in der Nationalversammlung am 9. September 2026. Wer die Zahl berechnet hat und auf welches Bezugsjahr sie sich stützt, war in den Unterlagen nicht mit angegeben. Bei der Debatte an diesem Tag ging es um die Frage, wie weit die Dekarbonisierung der stromintensiven traditionellen Industrien durch Regeln gestützt werden soll.
Die Veranstaltung in Yeouido trug den Titel „Debatte über die nationale Strategie für die Energiewirtschaft im Zeitalter von K-GX (CO2-freier Wandel)". Die Teilnehmer sahen das geltende PPA-System als zu eng an, wenn stromintensive Branchen wie Stahl und Petrochemie ihre Preiswettbewerbsfähigkeit halten und zugleich die Dekarbonisierung beschleunigen wollen. PPA sind derzeit auf erneuerbare Energien beschränkt.
Der Abgeordnete Park Jung aus dem Ausschuss für Klima, Energie, Umwelt und Arbeit der Nationalversammlung erklärte, die für PPA zugelassenen Stromquellen müssten über die erneuerbaren Energien hinaus auf CO2-freie Stromquellen ausgeweitet werden. Er fügte hinzu, Stahl und Petrochemie hätten über lange Zeit Wirtschaftswachstum und Beschäftigung getragen. In der Debatte fielen auch Äußerungen, die Kernkraft, SMR und Wasserstoff gemeinsam als Ziel der Ausweitung nannten, doch wie weit die Forderung abgestimmt war, wurde in den Vorträgen unterschiedlich dargestellt.
Die konkreteste Forderung kam von Posco.
Posco bezeichnete die Stromkosten als größte Hürde für die Dekarbonisierung des Stahls und forderte, die Auswahl an CO2-freiem Strom von den erneuerbaren Energien bis zur Kernkraft zu erweitern. Es folgte die Forderung, den Strom aus dem Reaktor Wolsong 1 per PPA beziehen zu dürfen oder die einschlägigen Regeln zu ändern. Das Unternehmen vertrat die Position, der Fortbestand der heimischen Stahlindustrie sei als dringlicheres Problem anzusehen als die Finanzlage von Korea Electric Power (한국전력), und erklärte, bei einem Einbruch der Wettbewerbsfähigkeit des Stahls greife die Wirkung auf Automobilbau, Schiffbau und Bauwirtschaft über. Posco wird als Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß eingestuft und hat im Juni 2026 offizielle ESG-Unterlagen vorgelegt.
In den Vortragsunterlagen standen auch Ausführungen zur Versorgungssicherheit. Branchen, die einen durchgehenden 24-Stunden-Betrieb brauchen, könnten Investitionen in dekarbonisierte Anlagen nur fortsetzen, wenn der Strom nicht ausfalle. Mit derselben Begründung wurden auch KI, Rechenzentren und Halbleiter als Bereiche genannt, die große Strommengen zuverlässig beziehen müssen.
Auch über die Ausgestaltung der Regeln wurde diskutiert. Vorgestellt wurden vier Notwendigkeiten und Grundsätze für eine gesetzliche Verankerung des grünen Industrieumbaus, an erster Stelle stand dabei die Planbarkeit. Gemeint ist, dass Unternehmen Investitionen in dekarbonisierte Anlagen mit langen Amortisationszeiten und hohem Risiko nur stemmen können, wenn es gesetzliche Zusagen gibt, die über Regierungswechsel und Haushaltszyklen hinausreichen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass für die Verwirklichung von K-GX Überschneidungen zwischen den Ministerien bereinigt werden müssen.
Über den Charakter der Debatte blieben unterschiedliche Einschätzungen bestehen. Zu derselben Veranstaltung gingen Darstellungen, die sie als Diskussion im Prüfstadium sahen, und Darstellungen, die sie als Vorschlag zur Ausweitung sahen, auseinander. Welche Antwort Korea Electric Power oder das zuständige Ministerium auf diese Forderung geben, wurde vor Ort an diesem Tag ebenfalls nicht deutlich. Auch dazu, welche Wirkung eine Öffnung der PPA für CO2-freien Strom auf die Strompreise und die Finanzen von KEPCO hätte, wurden keine Schätzungen in Zahlen vorgelegt.
Damit die Forderung der Stahlbranche tatsächlich in geltendes Recht übergeht, müssen die bestehenden Regeln geändert werden, die die für PPA zugelassenen Stromquellen festlegen. Wann und in welchem Ministerium dieses Änderungsverfahren beginnt, bleibt abzuwarten. Wird offengelegt, nach welchem Maßstab der Anteil von 35 Prozent an den Kosten berechnet wurde, geht diese Auseinandersetzung über die Phase des Streits um bevorzugte Stromquellen hinaus in den Bereich der Kostenprüfung.
