브레스저널 The Breath Journal

Dieser Artikel wurde automatisch aus dem koreanischen Original übersetzt. Original auf Koreanisch lesen

Bei der Abstimmung über den Prüfungsausschuss von Korea Zinc gingen die Empfehlungen der Stimmrechtsberater auseinander

곽동현·Veröffentlicht 2026-09-10 18:00 KST
Für die Kandidatin Park Yu-kyoung sprach sich eine Stelle aus, für den Kandidaten Baek acht, die Auslegung der 3-Prozent-Regel entscheidet über das Gewicht der Stimmen
Um einen einzigen Sitz im Prüfungsausschuss gingen die Empfehlungen der Institutionen auseinander
Um einen einzigen Sitz im Prüfungsausschuss gingen die Empfehlungen der Institutionen auseinander / ⓒ Breath Journal

Um einen Sitz im Prüfungsausschuss von Korea Zinc gingen die Empfehlungen der Stimmrechtsberater auseinander. Für die Kandidatin Park Yu-kyoung sprach sich nach der Zählung eine einzige Stelle aus, das Korea Institute of Corporate Governance and Sustainability (한국ESG기준원), für den Kandidaten Baek sprachen sich insgesamt acht Stellen aus, darunter vier inländische. Das Korea Institute of Corporate Governance and Sustainability stimmte für Park und gegen Baek. Die Abstimmung findet am 9. September auf der außerordentlichen Hauptversammlung statt.

Die Empfehlungen fielen je nach Institution unterschiedlich aus und liefen nicht auf ein Ergebnis hinaus.

Die Entscheidung der ausländischen Pensionsfonds neigte zu den Anträgen der MBK-Seite. Das US-amerikanische CalPERS und das norwegische NBIM stellten sich auf die Seite derer, die die von der MBK-Seite eingebrachten Anträge unterstützen. NBIM legte über eine vorherige Offenlegung seines Stimmverhaltens vor der Hauptversammlung dar, wie es mit den Aktionärsanträgen vom 9. September umgehen wird.

Der National Pension Service wählte bei diesem Antrag die Enthaltung. Die Kandidatin Park Yu-kyoung wurde von der Seite MBK/Young Poong (영풍) vorgeschlagen.

Auch unter den inländischen Institutionen fielen die Schlüsse unterschiedlich aus. Zu den vier inländischen Stellen, die für den Kandidaten Baek stimmten, gehören das Korea ESG Research Institute (한국ESG연구소) und das Korea ESG Rating Institute (한국ESG평가원), das am 1. September einen Analysebericht zu den Tagesordnungspunkten der außerordentlichen Hauptversammlung vorlegte. Da die Grundgesamtheit sich danach ändert, ob in der Zählung von acht Stellen Pensionsfonds und institutionelle Investoren enthalten sind, lassen sich eine Stelle und acht Stellen nur schwer unmittelbar vergleichen.

Je nachdem, ob die 3-Prozent-Regel angewandt wird, ändert sich der Umfang der ausübbaren Stimmen
Je nachdem, ob die 3-Prozent-Regel angewandt wird, ändert sich der Umfang der ausübbaren Stimmen / ⓒ Breath Journal

Der Streitpunkt, der über das Gewicht der Stimmen entscheidet, hängt an der Auslegung der 3-Prozent-Regel des Handelsgesetzes. MBK und Young Poong sind nach dem Kapitalmarktgesetz als gemeinsam handelnde Halter offengelegt, doch es wurde geltend gemacht, dass sie nach dem Handelsgesetz keine nahestehenden Personen sind und die Anteile beider daher nicht zusammengefasst auf 3 Prozent begrenzt werden können. Je nachdem, ob die Anteile zusammengerechnet oder getrennt gezählt werden, ändert sich der Umfang der Stimmen, die bei der Wahl des Prüfungsausschussmitglieds tatsächlich ausgeübt werden.

Auch der Bericht über wesentliche Beteiligungen wurde zum Streitpunkt. Unmittelbar vor der Hauptversammlung kam es zu einem Rechtsstreit mit dem Antrag, die Stimmrechte zu beschränken, weil die Angaben in diesem Bericht abweichend eingetragen worden seien. Das Gericht entschied über das Verhältnis zwischen der im Bericht eingetragenen Kreditgeberstelle und der Beschränkung der Stimmrechte. Damit berührte die Angabe, wo die Mittel für den Erwerb der gehaltenen Anteile geliehen wurden, den Umfang der anerkannten Stimmrechte.

Der Wettbewerb um den Zukauf von Anteilen hat sich auf die Frage der Auslegung des Regelwerks verlagert. An die Wahl des Prüfungsausschussmitglieds ist eine Ausnahmevorschrift geknüpft, die das Stimmrecht des Großaktionärs auf 3 Prozent senkt, sodass die Seite mit dem höheren Anteil diese Stimmen nicht in vollem Umfang ausüben kann. Da die Offenlegung gemeinsam handelnder Halter im Kapitalmarktgesetz und der Kreis der nahestehenden Personen im Handelsgesetz geregelt sind, gehen die Rechenwege bei ein und demselben Anteil in zwei Richtungen auseinander. Auch hinter den auseinandergehenden Empfehlungen der Stimmrechtsberater liegt dieser Auslegungsunterschied.

Wohin der eine Sitz im Prüfungsausschuss geht, hängt davon ab, wie viel Prozent der von jeder Seite gehaltenen Anteile als Stimmrecht anerkannt werden. Auf der Hauptversammlung am 9. September, die mit geteilten Empfehlungen stattfindet, wird die Stimmensumme, die der Versammlungsleiter verliest, davon abhängen, wie die 3-Prozent-Regel angewandt wurde.

Kwak Dong-hyun, Redakteur · Breath.Econ

Verwandte Artikel

댓글