
Die Regierung hat die Entwürfe der untergesetzlichen Vorschriften zum „Sondergesetz zur Förderung des Aufbaus grüner Schifffahrtskorridore", darunter Durchführungsverordnung und Durchführungsbestimmungen, zur Anhörung veröffentlicht. Das Ministerium für Ozeane und Fischerei und das Ministerium für Industrie und Handel stellen zugleich gemeinsam den „Zweiten Grundlagenplan für Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Schiffe" auf und setzen ihn um. Die Regierung nannte als Ziel, bis 2035 die Umstellung von 889 umweltfreundlichen Schiffen zu fördern. Die entsprechenden Mitteilungen wurden vom Abend des 27. August 2026 bis zum Nachmittag des 28. nacheinander veröffentlicht.
Grüne Schifffahrtskorridore sind eine Politik, bei der bestimmte Seewege ausgewiesen werden und dort Schiffe mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffen zusammen mit den Anlagen zur Kraftstoffversorgung bereitgestellt werden. Die Regierung bezeichnete dieses Sondergesetz als weltweit erstes Gesetz zu grünen Schifffahrtskorridoren. Das Gesetz tritt nach vorliegenden Angaben im April kommenden Jahres in Kraft. Dass die Entwürfe der untergesetzlichen Vorschriften in die Anhörung eingetreten sind, ist ein Verfahrensschritt, um diesen Zeitplan einzuhalten.
Der zweite Grundlagenplan wurde unter Berücksichtigung der Veränderungen im technischen Umfeld und in den politischen Rahmenbedingungen im In- und Ausland erstellt. Als Aufgaben wurden drei genannt: die Weiterentwicklung der Umstellung auf umweltfreundliche Schiffe, die Schaffung von Investitionsbedingungen für eine umweltfreundliche Schifffahrtsindustrie und der Aufbau eines Systems zur Erfassung der Kohlenstoffemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Die Regierung bestimmte die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Schiffe sowie den Aufbau grüner Schifffahrtskorridore als die beiden Säulen der Dekarbonisierung der Schifffahrt. Wie viel für welche Aufgabe wann ausgegeben wird, enthält dieser Plan nicht.
Die 889 Schiffe sind eine Zielzahl, die private und öffentliche Schiffe zusammenfasst. Wie viele Schiffe jeweils auf die beiden Bereiche entfallen und wie sich die Zahl nach Schiffstypen aufteilt, wurde diesmal nicht mit veröffentlicht. Je nachdem, auf welcher Seite sich die umzustellenden Schiffe wie stark häufen, ändert sich auch der Charakter der Werften, an die die Aufträge gehen. Liegt der Schwerpunkt auf großen Handelsschiffen, fließen die Mengen an große Werften, liegt er auf Behördenschiffen und Küstenschiffen, an Werften mittlerer und geringerer Größe, das ist der übliche Weg.
Die Regierung hat kleine und mittlere Werften und Schiffsausrüster, die gegenüber großen Werften wettbewerbsschwach sind, in den Kreis der Geförderten aufgenommen. Aufgenommen wurde, dass für diese Betriebe unter anderem die Konstruktion umweltfreundlicher Schiffe gefördert wird. Förderposten über die Konstruktion hinaus und deren Umfang wurden nicht genannt. Ebenso wenig die Maßstäbe für die Aufteilung der Förderung zwischen großen Werften und kleinen und mittleren Betrieben.

Dass die Regierung die Umstellung auf umweltfreundliche Schiffe als Mittel zur Schaffung neuer Aufträge für die heimische Schiffbauindustrie bestimmt hat, zeigt ebenfalls den Charakter dieses Plans. Der Leiter der Abteilung für Politik der verarbeitenden Industrie im Ministerium für Industrie und Handel erklärte, mit der Umsetzung des zweiten Grundlagenplans wolle man sich den globalen Markt für umweltfreundliche Schiffe frühzeitig sichern und Aufträge für das heimische Schiffbau-Ökosystem schaffen. Zugleich wurde die Absicht genannt, zur Sicherung eines uneinholbaren Technologievorsprungs des K-Schiffbaus die Umstellung auf künstliche Intelligenz voranzutreiben. Das heißt, der Ausdruck Auftragsschaffung wurde in der Sprache der Industriepolitik verwendet.
Aus der Lage der kleinen und mittleren Werften und Schiffsausrüster ist die Konstruktionsförderung ein Posten, der die Einstiegsschwelle senkt. Bei Schiffen mit kohlenstoffarmem Kraftstoffantrieb ist die Konstruktion von Kraftstofftanks und Versorgungssystemen anspruchsvoll, deshalb erhalten Betriebe ohne eigene Konstruktionskapazität schon den Auftrag selbst kaum. Umgekehrt führt die Konstruktionsförderung allein kaum zu Aufträgen, wenn die Kosten für Erprobung und Zertifizierung sowie für den Umbau der Produktionsanlagen bei den Förderposten fehlen. Die Breite der Förderposten ist die Größe, die über die Streuwirkung entscheidet.
Zum Umfang der Umstellungsförderung erschienen die Angaben 889 Schiffe und 900 Schiffe nebeneinander. Ob es sich um eine gerundete Angabe oder um eine gesonderte Zählung handelt, dazu gibt es keine festgelegte Erläuterung. Auch der Anfangszeitpunkt für das Zieljahr 2035 und der Planungszeitraum wurden nicht in geordneter Form dargelegt.
Zu den Entwürfen der untergesetzlichen Vorschriften können während der Anhörungsfrist Stellungnahmen eingereicht werden. Wie die Förderadressaten und die Voraussetzungen in den Bestimmungen festgehalten werden, entscheidet darüber, bis zu welcher Betriebsgröße die Menge von 889 Schiffen reicht. In der bis zum Inkrafttreten des Sondergesetzes verbleibenden Zeit ist der Wortlaut der Bestimmungen zu prüfen. Die 889 Schiffe sind eine Zielzahl, und die Liste derer, die dieses Ziel unter sich aufteilen, schreibt die Durchführungsverordnung.
