
Wer die Verantwortlichen für Rechnungswesen und Offenlegung in den Unternehmen fragt, ab wann sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten sollen, bekommt keine Antwort. Denn das Startjahr ist nicht festgelegt. Der Endentwurf der Roadmap steckt mit dem Ziel einer Veröffentlichung im ersten Halbjahr in der Abstimmung zwischen Regierungspartei und Regierung, und bis zum Ende des ersten Halbjahrs bleiben noch etwa eineinhalb Monate. Eine Verschiebung, die mit dem Zugeständnis von Vorbereitungszeit begründet wird, bringt die Vorbereitung zum Stillstand.
Bei der Begründung der Verschiebung taucht regelmäßig das Beispiel Europa auf. Die Europäische Union hat bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr als 60 Prozent der Datenpunkte gestrichen, die Unternehmen verpflichtend ausfüllen mussten. Im Inland wird diese Anpassung als Signal für einen Rückzug der Regulierung zitiert und, verknüpft mit dem Begriff der Akzeptanz der Unternehmen, als Begründung dafür genutzt, den Zeitplan nach hinten zu schieben. Die Logik lautet, es gebe keinen Grund, im Inland zu drängen, während der internationale Standard zurückweicht.
Doch die Kürzung der geforderten Angaben und das Offenlassen des Einführungstermins sind von unterschiedlicher Art. Europa hat den Umfang bearbeitet, also was und wie viel vorzulegen ist, im Inland verschoben wird, ab wann vorzulegen ist. Der Umfang lässt sich auch anpassen, während das Regelwerk läuft, ohne Termin beginnt das Regelwerk nicht. Statt den Rückzug anderer zu borgen, senkt es die Belastung der Unternehmen tatsächlich, zuerst den festlegbaren Termin festzuschreiben.
Das Argument der Akzeptanz der Unternehmen ist nicht unbegründet. Die Kosten für Personal und Systeme zur Erfassung der Emissionsdaten und für den Aufbau von Prüfstrukturen lasten umso schwerer, je kleiner das Unternehmen ist. Geäußert wird auch die Sorge, dass doppelte Arbeit entsteht, wenn der inländische Standard in einer Phase schwankender internationaler Diskussion vorab festgelegt wird. Dass die Belastung real ist, lässt sich kaum bestreiten.
Wenn der Termin aber offenbleibt, verschwinden diese Kosten nicht, sie verschieben sich nach hinten. Ohne Einführungsjahr wandern die Budgetplanung, die Zuteilung des zuständigen Personals und die Beauftragung der Systeme zur Datenerfassung ins nächste Geschäftsjahr. Am Ende bleibt eine Reaktion, die sich in einem kurzen Zeitraum ballt, und eine geballte Reaktion treibt die Preise für externe Beratung und Auftragsvergabe nach oben. Das billigste Mittel, die Akzeptanz zu erhöhen, ist Planbarkeit.
Auf der anderen Seite der Kosten steht die Vergleichbarkeit. Wenn Unternehmen derselben Branche ihre Daten nach unterschiedlichen Standards und in unterschiedlichen Jahren vorlegen, haben weder Investoren noch Zulieferer etwas zum Abgleichen. Auch wenn Europa die geforderten Angaben gekürzt hat, ist kaum anzunehmen, dass die Datenanfragen, die die Lieferkette hinunterlaufen, damit ebenfalls verschwinden. Wenn der inländische Standard fehlt, tragen die einzelnen Unternehmen die Kosten für die Beantwortung dieser Anfragen jeweils selbst.
Es ist nicht nötig, alles auf einmal zu bestimmen. Das Einführungsjahr nach Größe der erfassten Unternehmen, der Umfang der Haftungserleichterung in den ersten Jahren und der Zeitpunkt der Einführung einer Prüfung durch Dritte sind von unterschiedlicher Art und lassen sich getrennt festlegen. Wenn sich der internationale Standard weiter ändert, können die Angaben dann gekürzt werden. Zuerst den Einführungstermin festzulegen und den Anwendungsbereich später zu bearbeiten, ist für die Unternehmen günstiger, als den Termin mit Verweis auf die Diskussion über den Umfang zu verschieben.
Wenn der Endentwurf noch im ersten Halbjahr erscheint, ist die Zahl der Angaben nicht die Stelle, die zu lesen ist. Es genügt zu schauen, ob jene eine Zeile darin steht, welche Unternehmen welcher Größe ab welchem Jahr was vorlegen. Je länger die Abstimmung dauert, desto geringer wird der Nutzen einer Festlegung, und die Begründung für den Aufschub wird auch im nächsten Jahr unverändert wiederverwendet. Wird der Entwurf veröffentlicht, während jene eine Zeile leer bleibt, wird auch diese Veröffentlichung zu einem anderen Namen für die Verschiebung.
