
Immer wenn die Debatte über die verpflichtende Berichterstattung aufkommt, wiederholt sich dieselbe Szene. Auf der einen Seite heißt es, man brauche mehr Zeit, auf der anderen Seite heißt es, auch mehr Zeit würde nichts ändern. Im selben Sitzungssaal fallen zur selben Regelung entgegengesetzte Schlüsse. Ist diese Lücke also ein Problem der fachlichen Kapazität oder eines der Prioritätensetzung?
Vor dem Endentwurf der Roadmap zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prallen die Positionen von Unternehmen, Pensionsfonds und Finanzbranche direkt aufeinander. Das zentrale Argument derjenigen, die einen Aufschub fordern, ist die mangelnde Vorbereitung. Die Gegenseite stellt die Tatsachengrundlage dieses Arguments selbst infrage.
Was die Aufschubforderung trägt, ist weniger der Umstand, dass die Kapazität zur Vorbereitung fehlt, als der Umstand, dass die Bereitschaft, Ressourcen für die Vorbereitung einzusetzen, nach hinten geschoben ist.
Der Beleg dafür liegt in der Beschaffenheit der Forderung selbst. Die Aussage, die Vorbereitung sei unzureichend, wird nur dann zum Argument, wenn sie in überprüfbarer Form vorgelegt wird. Es muss zugleich dargelegt werden, welche Positionen bis zu welchem Grad erfasst sind, wo es hakt und wie viele Monate nötig sind, um diesen Engpass zu lösen. Eine Aufschubforderung ohne solche Konkretisierung macht die Fristverlängerung selbst zum Zweck.
Auch die Gegenargumente sind nicht schwach. Der Aufbau der Berichtspositionen verursacht Personal- und Systemkosten, und diese Last trifft mittelständische und kleinere börsennotierte Unternehmen weit schwerer als Großkonzerne. Eine Berichterstattung, die im unvorbereiteten Zustand durchgesetzt wird, lässt ungenaue Informationen in den Markt fließen und beschädigt damit eher das Vertrauen. Dieser Einwand ist berechtigt.
Dennoch ändert sich der Schluss nicht. Wenn die Last unterschiedlich groß ausfällt, lassen sich Anwendungszeitpunkt und Umfang der Positionen nach Unternehmensgröße unterschiedlich festlegen. Wenn ungenaue Berichte befürchtet werden, lässt sich die Haftung in den ersten Jahren verringern und die Prüfung schrittweise aufbauen. Wenn diejenigen, die einen Aufschub fordern, ihr Gewicht eher auf die Verschiebung des Inkrafttretens legen als auf eine solche alternative Ausgestaltung, wird deutlich, was diese Entscheidung priorisiert.
Auch der Grund, warum Pensionsfonds und Finanzbranche in dieser Debatte mitreden, hängt damit zusammen. Für sie sind Berichtsinformationen kein Indikator für guten Willen. Sie sind ein Eingabewert für die Vermögensallokation.
Kommt der Eingabewert spät, verzögern sich auch die Entscheidungen, und die Kosten verzögerter Entscheidungen tragen am Ende Versicherte und Anleger gemeinsam. Die Last der Unternehmen und die Last des Marktes lassen sich nicht ins Gleichgewicht bringen, wenn nur eine von beiden gerechnet wird.
Der Inhalt des Endentwurfs steht noch nicht fest. Wenn dieses Dokument vorliegt, sollte man nicht nur die eine Zeile zum Zeitpunkt des Inkrafttretens betrachten. Zu prüfen ist, ob die Differenzierung nach Größe tatsächlich in die Ausgestaltung eingegangen ist und wie der Haftungsumfang für anfängliche Fehler geregelt wurde.
Wenn die Aufschubfrist verlängert wurde, diese beiden Punkte aber leer bleiben, wird die gewonnene Zeit aller Voraussicht nach nicht für die Vorbereitung genutzt. Ist die Frist umgekehrt kurz, diese Ausgestaltung aber dicht, liegt der praktische Nutzen der Debatte dort.
