
Was eine Bank bei der Geschäftsführerin eines kleinen Fertigungsbetriebs am Kreditschalter zuerst prüft, sind nach wie vor Sicherheiten und Bonitätsnote. Ob ein Konzept zur Umstellung der Anlagen auf ein kohlenstoffarmes Verfahren die erste Stelle des Zinssatzes verändert, dazu ist am Schalter kaum eine verbindliche Auskunft zu bekommen. Zwischen Politikankündigung und Kreditvertrag bleibt eine Strecke, die nicht überbrückt ist. Die Kriterien der Klassifikation zu erweitern und die Finanzierungskosten kleiner und mittlerer Unternehmen zu senken, ist nicht dasselbe.
Am selben Tag kam dreierlei zusammen. Der Plan, das grüne Klassifikationssystem umzubauen, der Plan, grüne Kredite auszuweiten, und die Formulierung, deren Kreis auf kleine und mittlere Unternehmen zu erweitern. Alle drei teilen das Ziel, die Kapitalströme zu verändern. Ein gemeinsames Ziel belegt noch kein Ergebnis.
Das Klassifikationssystem ist ein Instrument, das definiert, was grün ist. Die Definition ist die Voraussetzung der Kapitalzuteilung, sie wird nicht selbst zur Kapitalzuteilung. Werden die Kriterien weiter gefasst, wächst der Kreis der Vorhaben, die als förderfähig eingestuft werden, und damit wächst auch der Bestand, der auf dem Papier als grün erfasst wird. Ein gewachsener Bestand und ein gesunkener Zinssatz für den Kreditnehmer sind zwei verschiedene Kennzahlen.
Wie die Kennzahlen für eine Überprüfung aussehen müssten, ist nicht schwer zu sagen. Um wie viele Basispunkte sich der Kreditzins bewegt hat, den kleine und mittlere Unternehmen derselben Bonitätsklasse bei gleicher Laufzeit vor und nach dem Umbau erhalten haben, ob diese Veränderung sich vom Verlauf des Leitzinses trennen lässt, und wie sich die Bewilligungsquote und die Dauer bis zur Auszahlung verändert haben. Eine Zu- oder Abnahme ohne Vergleichsgröße sagt nichts über die Bedeutung des Ausschlags. Veröffentlicht werden derzeit überwiegend Zielsummen und Anwendungsbereiche, Preiskennzahlen auf Ebene der Kreditnehmer sind bislang nicht veröffentlicht.
Der Einwand dagegen ist klar und gewichtig. Ohne Klassifikationskriterien können Finanzinstitute nicht festlegen, was sie als grün zählen, und was sie nicht zählen können, dafür können sie auch keine Produkte auflegen. Ebenso ist einzuräumen, dass es Länder gab, in denen die entsprechenden Produkte und Bestände nach der Ordnung der Kriterien zugenommen haben. Da ein Regelwerk vom Entwurf bis zur Umsetzung mit zeitlichem Abstand wirkt, ist auch der Einwand möglich, dass es voreilig sei, unmittelbar nach der Ankündigung Preiseffekte zu verlangen.
Dennoch braucht das Argument des Zeitverzugs eine Bedingung. Wer den Zeitverzug anerkennt, muss zugleich angeben, bis wann was gemessen wird. Ein Zeitverzug ohne Messzeitpunkt und Kennzahl wirkt als Instrument, das die Überprüfung auf unbestimmte Zeit verschiebt. Was in den Büchern der kleinen und mittleren Unternehmen steht, sind die Zinsen, die jeden Monat abfließen, ohne Zielsumme.
Die Transformationsinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen haben lange Amortisationszeiten, und die Vermögenswerte, die als Sicherheit dienen können, sind dünn. Bleiben unter diesen Bedingungen die Finanzierungskosten unverändert, werden die Anlagen auch dann nicht ersetzt, wenn die Klassifikationskriterien noch so fein ausgearbeitet sind. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit, dass sich als grün eingestuftes Kapital bei Unternehmen mit hoher Bonität sammelt. Ob das Ziel der Politik und der Ort, an dem das Kapital ankommt, auseinanderfallen, entscheidet über Erfolg oder Misserfolg des Umbaus.
Die zu beobachtenden Kennzahlen lassen sich auf drei verdichten. Statt des Bestands grüner Kredite der Zins, den kleine und mittlere Kreditnehmer tatsächlich getragen haben, das Verhältnis von Anträgen zu Bewilligungen und eine Statistik, die beide Kennzahlen nach Unternehmensgröße aufschlüsselt. Bis diese drei vorliegen, wird sich die Wirkung des Umbaus allein an der Größe des Plans erörtern lassen. Die Größe eines Plans unterscheidet sich von der Größe eines Ergebnisses.
