
Die Finanzdienstleistungskommission (FSC) treibt die Verabschiedung eines „Gesetzes zur Förderung der Klimafinanzierung“ (Arbeitstitel) voran. Das Gesetz soll das Verfahren zur Aufstellung eines Rahmenplans für Klimafinanzierung, die Pflicht der staatlichen Förderinstitute zur Mittelbereitstellung samt deren Kriterien sowie die Grundlage für die Ausbildung von Fachkräften enthalten. Damit soll die Klimafinanzierung, die bislang über Bereitstellungspläne und Leitlinien in Form administrativer Anleitung lief, auf die Ebene eines gesetzlichen Systems gehoben werden. Der Gesetzentwurf befindet sich im Stadium der Gesetzgebungsvorbereitung, eine endgültige Fassung liegt nicht vor.
Grundlage dafür sind die im Februar 2026 vorgestellten „Maßnahmen zur Belebung der Klimafinanzierung als Motor der großen grünen Transformation Koreas (K-GX)“. In diesen Maßnahmen wurde das Volumen der Klimafinanzierung auf 790 Billionen Won ausgeweitet. Der bisherige Plan umfasste von 2024 bis 2030 ein Volumen von 420 Billionen Won. Der Anwendungszeitraum der 790 Billionen Won ist mit rund zehn Jahren bis Mitte der 2030er Jahre angegeben, die Angaben zum Endjahr sind jedoch uneinheitlich.
Der Verteilungsgrundsatz sieht vor, mehr als 50 % der gesamten Mittel in die Regionen zu lenken und mehr als 70 % in kleine und mittlere sowie mittelgroße Unternehmen zu geben. Der zuletzt genannte Anteil findet sich nur in einer Erläuterung von einer Seite. Der Bereitstellungsplan nach Jahren und das Verhältnis der Mittel zwischen staatlichen Förderinstituten und Privatsektor sind nicht festgelegt.
Die Treibhausgas-Zielgröße, auf die diese Politik zielt, ist das nationale Minderungsziel, die Emissionen bis 2035 gegenüber 2018 um 53-61 % zu senken. Die Regierung setzte im Januar 2026 eine gemeinsame K-GX-Arbeitsgruppe von Staat und Privatwirtschaft ein und will Ende Juli eine K-GX-Strategie vorlegen, die Unterstützungsmaßnahmen bei Haushalt, Steuern, Finanzierung und Regulierung bündelt. Auf der „4. Konferenz zur großen Transformation der produktiven Finanzwirtschaft“ im Februar nannte FSC-Vorsitzender Lee Eok-won den ESG-Bereich einschließlich Klima als zentrale Aufgabe der produktiven Finanzwirtschaft, auf derselben Konferenz wurden die Maßnahmen zur Belebung veröffentlicht.
Der zentrale Begriff ist die Transitionsfinanzierung. Gemeint ist eine Finanzierung, die das Geld bereitstellt, das Branchen mit hohem Kohlenstoffausstoß wie Stahl, Petrochemie, Zement, Stromerzeugung und Automobil für den Wechsel zu emissionsarmen Verfahren benötigen. Vom Gegenstand her unterscheidet sie sich von der grünen Finanzierung, die Mittel für umweltfreundliche Vorhaben bereitstellt. Korea hat 2021 die koreanische Grün-Taxonomie (K-Taxonomie) aufgestellt und Mittel unter anderem über grüne Anleihen fließen lassen.
Die im Februar 2026 erschienene koreanische Politikleitlinie zur Transitionsfinanzierung ist so angelegt, dass Taxonomie-Kriterien nach EU-Vorbild und eine Prüfung der Transformationsstrategie von Unternehmen nach japanischem Vorbild gemeinsam verwendet werden. An welchem Punkt und wie die beiden Verfahren verbunden werden, dazu sind Ausführungsregeln für die Beurteilung nicht erschienen. In einer Lage, in der die USA von den einschlägigen Politiken abrücken und die EU zur Vereinfachung der Regulierung übergegangen ist, betreibt Korea die Ausgestaltung des Systems.
Auch die Umsetzung in der Praxis ist in Bewegung. Die NH Nonghyup Financial Group teilte am 16. Juni mit, in den Bereichen Landwirtschaft und Agrarlebensmittel sowie Halbleiter-Hochtechnologie drei Transitionsfinanzierungen über 12,2 Milliarden Won ausgeführt zu haben. Im April nahm sie mit einer externen Beratungsfirma die Arbeit an einer Weiterentwicklung von Strategie und Betriebssystem der Transitionsfinanzierung auf und wählte diese Fälle nach Durchsicht von mehr als 30 Kandidaten aus. Ob diese drei Fälle die Anerkennungskriterien der Leitlinie vom Februar erfüllt haben, ist nicht bestätigt.
Auch eine Verbindung zwischen Bürgschaftsinstitut und Regionalbank kam zustande. Der Kreditbürgschaftsfonds (신용보증기금) und die Gwangju Bank schlossen am 15. Juni jeweils eine Vereinbarung zur Belebung des kontaktlosen und digitalen Finanzgeschäfts sowie eine Vereinbarung zur Unterstützung der Konformitätsbewertung nach der K-Taxonomie. Die Einstufung grüner Kredite und die Zinsvergünstigung übernimmt die Gwangju Bank, den Konformitätsprüfbericht, der die Grundlage dieser Beurteilung bildet, stellt der Kreditbürgschaftsfonds bereit. Beide Institute wollen im zweiten Halbjahr auch eine „bankgebundene Easy-One-Bürgschaft“ herausbringen.
Der nächste Prüfpunkt ist die K-GX-Strategie Ende Juli. Wenn dort die Umrisse der steuerlichen und regulatorischen Unterstützung erscheinen, entsteht Spielraum für eine Einschätzung, was in das Förderungsgesetz aufgenommen wird. Das Basisjahr der 790 Billionen Won und die Verteilung nach Jahren sowie die Frage, ob die bis in Landwirtschaft und Halbleiter reichenden Umsetzungsfälle in die Definition der Transitionsfinanzierung fallen, sind dann gemeinsam zu prüfen.
