
An der Kospi notierte Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mindestens 30 Billionen Won unterliegen ab 2028 der ESG-Offenlegungspflicht. Maßgeblich ist das Geschäftsjahr 2027, im Folgejahr 2029 sinkt die Schwelle auf an der Kospi notierte Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtvermögen von mindestens 10 Billionen Won. Die Finanzdienstleistungskommission (금융위원회) hielt am 25. Februar 2026 in der Korea Chamber of Commerce and Industry (대한상공회의소) in Seoul unter Vorsitz von Lee Eok-won die vierte Sitzung zum großen Umbau der produktiven Finanzierung ab und stellte den Entwurf des Fahrplans zur Institutionalisierung der ESG-Offenlegung mit diesem Inhalt vor.
Der Betrieb erfolgt in zwei Stufen. In der Anfangsphase läuft er über die Offenlegung an der Börse, nach der Etablierung des Systems wird er auf die gesetzliche Offenlegung übertragen. Für Angaben mit Prognose- und Schätzinformationen gilt eine Haftungsfreistellung, und in der Anfangsphase stellt der Betrieb keine Sanktionen voran, sondern legt das Gewicht auf Anleitung und Beratung.
Der Offenlegungsumfang stützt sich auf die ISSB-Standards, verpflichtend sind dabei nur die Klimaangaben. Nachhaltigkeitsthemen außerhalb des Klimas, der interne CO2-Preis je Tonne und branchenspezifische Kennzahlen bleiben freiwillige Angaben, die die Unternehmen selbst wählen können. Scope 3, der die Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfasst, wurde um drei Jahre verschoben, Zeitpunkt der Anwendung ist 2031 (Geschäftsjahr 2030).
Auch Vorkehrungen zur Entlastung sind in den Entwurf aufgenommen. Zulieferer in der Wertschöpfungskette, die nicht zu den emissionsintensiven Branchen zählen und nach dem Rahmengesetz für kleine und mittlere Unternehmen als Kleinunternehmen gelten, fallen aus der Offenlegungspflicht heraus, der Umfang dieser Ausnahme wird nach dem Übergang zur Offenlegung nach dem Kapitalmarktgesetz erneut überarbeitet. Vorgeschlagen wurde auch, allein im ersten Offenlegungsjahr 2028 in- und ausländische Tochtergesellschaften auszunehmen, deren Vermögen und Umsatz auf konsolidierter Basis unter 10 % liegen.
Der Einreichungstermin liegt grundsätzlich Ende März. Für die Treibhausgasemissionen wird geprüft, eine Offenlegung Mitte August zu eröffnen, da die Zertifizierung durch das Ministerium für Klima, Energie und Umwelt (기후에너지환경부) jedes Jahr etwa im Mai abgeschlossen wird.
Bei der Gestaltung des Zeitplans wurden ausländische Beispiele herangezogen. Herangezogen wurden der japanische Plan, die Offenlegung ab Juni 2027 auf Unternehmen des Prime-Markts mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 3 Billionen Yen anzuwenden, sowie der Umstand, dass für einige große koreanische Unternehmen 2029 die EU-Offenlegungspflicht für Drittstaaten greift. Es gibt auch Beobachtungen, wonach die US-Börsenaufsicht SEC ab 2026 von großen börsennotierten Unternehmen Angaben zu Klimarisiken und Emissionen verlangen will, zur Frage der tatsächlichen Anwendung bestehen jedoch widersprüchliche Darstellungen.
Der Umfang des Finanzierungsplans, der mit der Offenlegungspflicht ein Paar bildet, beträgt 790 Billionen Won. Es handelt sich um Klimafinanzierung, die zur Erreichung des nationalen Treibhausgas-Reduktionsziels für 2035 zehn Jahre lang von 2026 bis 2035 bereitgestellt wird, im Vergleich mit dem bisherigen Plan von 420 Billionen Won ist die Gesamtsumme stark gestiegen. Mehr als 70 % der neuen Mittel gehen an kleine, mittlere und mittelgroße Unternehmen, mehr als 50 % in die Regionen. Auch eine Übergangsfinanzierung koreanischer Prägung, die auf die Effizienzsteigerung von Anlagen und den Brennstoffwechsel in emissionsintensiven Branchen wie Stahl, Chemie und Zement zielt, wird neu eingerichtet.
Als unterstützende Infrastruktur werden ein Webportal für Klimafinanzierung und eine Plattform für finanzierte Emissionen mit dem Korea Credit Information Services (신용정보원) als Achse vorbereitet. Die Leitlinie für die Übergangsfinanzierung ist so angelegt, dass sie eine Grundlage nach der K-Taxonomie und eine Grundlage nach den branchenspezifischen Fahrplänen zur Umsetzung der Emissionsminderung zusammen enthält.
Der Entwurf ist keine endgültige Fassung. Die Finanzdienstleistungskommission nimmt bis Ende März 2026 Stellungnahmen entgegen und will im April die endgültige Regelung vorlegen. Für Unternehmen, die an der Schwelle von 30 Billionen Won hängen, ist der verbleibende Monat der Zeitraum, in dem sie eine Stellungnahme einreichen können, danach wartet der praktische Zeitplan für das Sammeln der Daten des Geschäftsjahres 2027.
