
In einem Galvanikbetrieb mit 40 Beschäftigten in einem Industriegebiet in der Provinz trifft das Anforderungsschreiben des Auftraggebers ein. Darin wird verlangt, den Stromverbrauch und die Emissionsfaktoren der im vergangenen Monat gelieferten Teile nach Prozessschritten und nach Posten aufgelistet zu übermitteln. Das Unternehmen hat kein System, um die Zählerdaten nach Prozessschritten aufzuteilen, und auch kein Personal, das sich ausschließlich damit befasst. Die im Schreiben genannte Frist ist vom Berichtstermin des Auftraggebers zurückgerechnet.
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) verlangt, die in Importwaren eingebetteten Emissionen zu melden. Die europäische Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) hat eine Berichterstattung einschließlich der Emissionen in der Lieferkette verpflichtend gemacht, und auch die kalifornischen Klimaberichtspflichten verlangen von großen Unternehmen eine ähnliche Berechnung. Allen drei Regelwerken ist gemeinsam, dass die Grenze der Emissionsberechnung nicht am Werkszaun des berichtenden Unternehmens endet. Scope 3 eines Großunternehmens ist die Summe von Scope 1 und 2 seiner Zulieferer.
Die derzeitige Ausgestaltung der Förderung verwechselt deshalb den Adressaten der Regulierung mit dem Träger der Last. Die rechtliche Pflicht trägt das berichtspflichtige Unternehmen, doch neue Messsysteme aufbauen müssen die Lieferanten in den Dutzenden Ebenen darunter. Während sich die Mittel auf Beratung zur Berichterstattung und auf das Erstellen von Berichten konzentrieren, erreicht das Geld die Anlagen und das Personal nicht, die die Daten erzeugen sollen.
Auch die Gegenposition ist klar. Da die Fördermittel begrenzt sind, sei es effizienter, zuerst bei den Großunternehmen mit hohem Exportanteil und großer Breitenwirkung die Kapazitäten aufzubauen. Es besteht auch die Erwartung, dass die Methodik zu den Zulieferern hinunterwandert, wenn die Großunternehmen ein System aufgebaut haben.
Die Erklärung ist plausibel, lässt aber eines aus. Die Methodik wandert hinunter, die Zähler und die Personalkosten nicht.

Was hinunterwandert, ist das Anforderungsschreiben. Je genauer der Auftraggeber sein Berechnungssystem ausarbeitet, desto mehr Datenposten werden von den Zulieferern verlangt. Ein Beleg dafür ist, dass die Emissionssummen von Unternehmen, die den Erfassungsbereich von Scope 3 ausgeweitet haben, gegenüber dem Vorjahr stark steigen.
Die Emissionen selbst sind nicht gestiegen. Der Grund ist, dass die bislang nicht gezählten Emissionen der Zulieferer in die Bücher aufgenommen werden.
Auch die Art der Belastung unterscheidet sich. Für die Großunternehmen sind das Berichtskosten, für die Zulieferer ist es eine Bedingung für den Fortbestand der Geschäftsbeziehung. Betriebe, die die Daten nicht vorlegen können, fallen anstelle einer Geldstrafe aus der Lieferkette. Deshalb wirkt die Regulierung dort am schärfsten, wo sie nicht unmittelbar greift.
Damit ist nicht gesagt, dass die Regelungen selbst zurückgenommen werden sollen. Emissionen zu messen und offenzulegen verfestigt sich als Voraussetzung des internationalen Handels. Der Streitpunkt ist, wer die Kosten der Messung trägt. Wenn die Förderung für die Installation von Messtechnik, für Systeme zur Datenerfassung nach Prozessschritten und für die Menschen, die damit umgehen, nicht dasselbe Gewicht erhält wie die Beratung zur Berichterstattung, ist das Ergebnis absehbar.
Zu beobachten ist die Aufteilung der Förderprogramme nach Posten. Schon das Verhältnis, wie viel auf Beratung und Berichtserstellung und wie viel auf Messtechnik und Personal entfällt, zeigt, worauf die Politik ihr Gewicht legt. Der Geltungsbeginn der Regulierung wird je nach Unternehmensgröße aufgeschoben, der Zeitpunkt, zu dem das Anforderungsschreiben eintrifft, wird nicht aufgeschoben. Der Betrieb mit 40 Beschäftigten im Industriegebiet hat die Frist für diesen Monat bereits erhalten.
