
Die Korea Foundation for Cooperation of Large & Small Business, Rural Affairs (Stiftung für partnerschaftliche Zusammenarbeit) teilte mit, dass sie am 29. Januar den "ESG-Standardleitfaden für kleine und mittlere Unternehmen" veröffentlicht. Zweck der Veröffentlichung ist es, Zulieferern zu helfen, auf die ESG-Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten und auf in- und ausländische Anforderungen an nachhaltige Unternehmensführung zu reagieren. Die überarbeitete Fassung umfasst 79 Kennzahlen, 15 mehr als die bisherigen 64.
Die ESG-Sorgfaltspflicht bezeichnet ein Prüfverfahren, das potenzielle Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufspürt, die in der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und in der gesamten Lieferkette auftreten können, und diese steuert und verbessert. Damit ein Auftraggeber seine eigenen Emissionen und den Stand seines Menschenrechtsmanagements berichten kann, müssen Informationen auf Ebene der Zulieferer nach oben gemeldet werden, weshalb die Sorgfaltspflichtanforderung entlang der Geschäftsbeziehungen nach unten weitergereicht wird. Als Hintergrund dieser Entwicklung wurde wiederholt die Verschärfung von Regulierungen genannt, darunter die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Die Art der Erweiterung der Kennzahlen unterscheidet sich je nach Bereich. Im Umweltbereich wurden die bisherigen Kernthemen wie Treibhausgase, Energie und Kreislaufwirtschaft unverändert beibehalten. Im Bereich Soziales und Unternehmensführung wurden die Punkte Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, fairer Handel und Unternehmensethik unter Berücksichtigung der neuesten globalen Normen und Anforderungen ausgebaut. Wie sich die 15 zusätzlichen Kennzahlen auf die einzelnen Bereiche verteilen, lässt sich erst nach Veröffentlichung der Fassung abgleichen.
Ausgangspunkt dieses Dokuments ist der "CSR-Standardleitfaden für kleine und mittlere Unternehmen" von 2020. Seither wurde er jährlich überarbeitet, um in- und ausländische ESG-Standards sowie Änderungen in Recht und Regelwerk aufzunehmen, und die aktuelle Ausgabe steht in dieser Linie. Über das Förderprogramm für ESG bei Zulieferern haben nach Erhebung bislang insgesamt 2.167 kleine und mittlere Unternehmen den Leitfaden genutzt.
Die Stiftung führte Hanwool Saengyak und Sunbo Industries Co., Ltd. als Anwendungsbeispiele an. Nach Angaben der Stiftung führte der Aufbau eines ESG-Managementsystems auf Grundlage des Leitfadens zu erweiterten Absatzwegen und steigenden Exporten. Um wie viel Umsatz oder Exportwert gegenüber welchem Bezugsjahr gestiegen sind, wurde nicht angegeben. Generalsekretär ist Byun Tae-seop.
Unabhängig von der Standardisierung des Dokuments zeigte sich in derselben Woche auch ein Versuch, einen Kanal für den tatsächlichen Austausch der Informationen zu schaffen. Jung Hee-tae, Geschäftsführer des Anbieters von Fertigungs-KI-Lösungen AIPIM, teilte mit, dass er den Aufbau eines nationalen digitalen Netzes (i-DEA Data Space) für den Austausch von CO2-Daten in der Lieferkette vorantreibt. Jung leitet zugleich die Data-Space-Abteilung der Digital ESG Alliance (i-DEA). i-DEA wurde 2025 mit dem erklärten Ziel eröffnet, inländischen Unternehmen bei der Reaktion auf CO2-Regulierungen zu helfen.
Der Firmenname AIPIM ist die Kurzform von "AI +in Manufacturing", Ausgangspunkt war eine KI-Plattform für die Fertigung. Inzwischen hat das Unternehmen seinen Geschäftsschwerpunkt auf die Entwicklung von Lösungen für das Management von CO2-Emissionsdaten verlagert. Dahinter steht ein Wandel, den Exportunternehmen früher als andere erleben. Da der Umfang der von Geschäftspartnern geforderten Emissionsinformationen nicht innerhalb eines Unternehmens endet, sondern sich auf die Ebene der Zulieferer ausweitet, stellte sich die Frage der Datenverknüpfung als eigene Aufgabe.
Auf der Regulierungsseite bleiben Unsicherheiten. Das EU-Omnibus-Paket ist ein Änderungsentwurf, der den Verwaltungsaufwand und die Regulierung für Unternehmen im Binnenmarkt verringern soll, und umfasst unter anderem die CSDDD, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Je nachdem, wie die Änderungen sowie die Fristen für Inkrafttreten und Aufschub geregelt werden, kann sich auch der Zeitpunkt verschieben, zu dem die Sorgfaltspflichtanforderung inländische Zulieferer erreicht. Auch beim nationalen digitalen Netz sind Zielzeitpunkt und Teilnehmerkreis noch nicht festgelegt.
Ob das Leitfadendokument und das Konzept des Datennetzes institutionell miteinander verbunden sind, ist eine gesonderte Frage. Die Anforderungen, denen Zulieferer gegenüberstehen, laufen in beiden Fällen auf dieselben zwei Punkte hinaus. Die 79 Kennzahlen, die festlegen, was gemessen wird, und der Kanal, der festlegt, wohin die gemessenen Werte gehen. Für kleine und mittlere Unternehmen, die die Last der Umsetzung tragen werden, wird der Abgleich, welche der überarbeiteten Kennzahlen die von ihren Geschäftspartnern geforderten Punkte betreffen, zur unmittelbaren praktischen Aufgabe.
